§ 91. Sprung im Schließen


Ein Sprung (saltus) im Schließen oder Beweisen ist die Verbindung Einer Prämisse mit der Konklusion, so daß die andre Prämisse ausgelassen wird. — Ein solcher Sprung ist rechtmäßig (legitimus), wenn ein jeder die fehlende Prämisse leicht hinzudenken kann; unrechtmäßig (illegitimus) aber, wenn die Subsumtion nicht klar ist. — Es wird hier ein entferntes Merkmal mit einer Sache ohne Zwischenmerkmal (nota intermedia) verknüpft. 


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