§ 53. Allgemeine Regeln der Umkehrung


In Absicht auf die Verstandesschlüsse durch die Umkehrung gelten folgende Regeln:

1) Allgemein bejahende Urteile lassen sich nur per accidens umkehren; — denn das Prädikat in diesen Urteilen ist ein weiterer Begriff und es ist also nur einiges von demselben in dem Begriffe des Subjekts enthalten.

2) Aber alle allgemein verneinende Urteile lassen sich simpliciter umkehren; — denn hier wird das Subjekt aus der Sphäre des Prädikats herausgehoben. Eben so lassen sich endlich

3) Alle partikulär bejahende Sätze simpliciter umkehren; — denn in diesen Urteilen ist ein Teil der Sphäre des Subjekts dem Prädikate subsumiert worden, also läßt sich auch ein Teil von der Sphäre des Prädikats dem Subjekte subsumieren.

Anmerk. 1. In allgemein bejahenden Urteilen wird das Subjekt als ein Contentum des Prädikats befrachtet, da es unter der Sphäre desselben enthalten ist. Ich darf daher z. B. nur schließen: Alle Menschen sind sterblich; also sind einige von denen, die unter dem Begriff Sterbliche enthalten sind, Menschen. — Daß aber allgemein verneinende Urteile sich simpliciter umkehren lassen, davon ist die Ursache diese: daß zwei einander allgemein widersprechende Begriffe sich in gleichem Umfange widersprechen.

2. Manche allgemein bejahende Urteile lassen sich zwar auch simpliciter umkehren. Aber der Grund hievon liegt nicht in ihrer Form, sondern in der besondern Beschaffenheit ihrer Materie; wie z. B. die beiden Urteile: Alles Unveränderliche ist notwendig, und alles Notwendige ist unveränderlich.  


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