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§ 6. Differenzierungen der Evidenz.
Die philosophische Forderung einer apodiktischen und an sich ersten Evidenz

Doch hier an diesem entscheidenden Punkte des Anfangs müssen wir meditierend tiefer eindringen. Die Rede von absoluter Sicherheit oder, was gleich gilt, absoluter Zweifellosigkeit bedarf der Klärung. Sie macht uns aufmerksam, daß die ideal geforderte Vollkommenheit der Evidenz bei genauerer Auslegung sich differenziere. Wir haben in der jetzigen Eingangsstufe philosophischer Meditation die uferlose Endlosigkeit der vorwissenschaftlichen Erfahrungen, Evidenzen: mehr oder minder vollkommener. Unvollkommenheit besagt dabei in der Regel Unvollständigkeit, Einseitigkeit, relative Unklarheit, Undeutlichkeit in der Selbstgegebenheit der Sachen oder Sachverhalte, also Behaftung der Erfahrung mit Komponenten unerfüllter Vormeinungen und Mitmeinungen. Vervollkommnung vollzieht sich dann als synthetischer Fortgang einstimmiger Erfahrungen, in der diese Mitmeinungen zur erfüllenden wirklichen Erfahrung kommen. Die entsprechende Idee der Vollkommenheit wäre die der adäquaten Evidenz, wobei es offen bleiben mag, ob sie nicht prinzipiell im Unendlichen liegt.

Obschon diese Idee das Absehen des Wissenschaftlers auch beständig leitet, so hat für ihn doch (wie wir durch jenes „Einleben“ in dasselbe erfassen) eine andersartige Vollkommenheit der Evidenz eine höhere Dignität, nämlich die der Apodiktizität; sie kann eventuell auch an inadäquaten Evidenzen auftreten. Es ist eine absolute Zweifellosigkeit in einem ganz bestimmten und eigentümlichen Sinn, diejenige, die der Wissenschaftler allen Prinzipien zumutet und deren überlegener Wert sich in seinem Bestreben bekundet, an und für sich schon evidente Begründungen durch Rückgang auf Prinzipien nochmals und in höherer Stufe zu begründen und ihnen dadurch die höchste Dignität der Apodiktizität zu verschaffen. Der Grundcharakter derselben ist so zu charakterisieren:

Jede Evidenz ist Selbsterfassung eines Seienden oder Soseienden in dem Modus „es selbst“ in völliger Gewißheit dieses Seins, die also jeden Zweifel ausschließt. Nicht schließt sie darum aus die Möglichkeit, daß das Evidente nachher zweifelhaft werden könnte, das Sein als Schein sich herausstellen könnte, wofür ja die sinnliche Erfahrung uns Beispiele liefert. Diese offene Möglichkeit des Zweifelhaftwerdens bzw. des möglichen Nichtseins trotz der Evidenz ist durch eine kritische Reflexion auf ihre Leistung auch jederzeit im voraus zu erkennen. Eine apodiktische Evidenz aber hat die ausgezeichnete Eigenheit, daß sie nicht bloß überhaupt Seinsgewißheit der in ihr evidenten Sachen oder Sachverhalte ist, sondern sich durch eine kritische Reflexion zugleich als schlechthinnige Unausdenkbarkeit des Nichtseins derselben enthüllt; daß sie also im voraus jeden vorstellbaren Zweifel als gegenstandslos ausschließt. Dabei ist die Evidenz jener kritischen Reflexion, also auch die vom Sein dieser Unausdenkbarkeit des Nichtseins des in evidenter Gewißheit Vorliegenden, abermals von dieser apodiktischen Dignität, und so in jeder kritischen Reflexion höherer Stufe.

Wir erinnern uns nun an das Cartesianische Prinzip der absoluten Zweifellosigkeit, mit dem jeder erdenkliche und selbst jeder de facto grundlose Zweifel ausgeschlossen sein sollte als Prinzip für den Aufbau echter Wissenschaft. Ist es uns durch unsere Meditation in geklärter Form zugewachsen, so fragt es sich nun, ob es und wie es nun zu einem wirklichen Anfang uns verhelfen könnte. Gemäß dem vorhin schon Gesagten formt sich als eine erste bestimmte Frage anfangender Philosophie die, ob für uns Evidenzen aufweisbar seien, die, wie wir nun sagen müssen, apodiktisch die Einsicht mit sich führen, daß sie als an sich erste allen erdenklichen Evidenzen vorangehen, und für die sich zugleich einsehen läßt, daß sie selbst apodiktisch sind; sollten sie inadäquat sein, so müßten sie mindestens einen erkennbaren apodiktischen Gehalt haben, einen Seinsgehalt, der vermöge der Apodiktizität ein für allemal oder absolut fest gesichert ist. Wie freilich und ob weiter zu kommen ist zu einem apodiktisch gesicherten Weiterbau einer Philosophie, das muß eine cura posterior bleiben.