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Zurückstoßungskraft

Zurückstoßungskraft. „Zurückstoßungskraft ist diejenige, wodurch eine Materie Ursache sein kann, andere von sich zu entfernen (oder, welches einerlei ist, wodurch sie der Annäherung anderer zu ihr widersteht).“ Sie ist eine „treibende“ Kraft, Anfangsgr. d. Naturw 2. H. Erklär. 2 (VII 230). Durch solche Kräfte erfüllt die Materie (s. d.) einen Raum („Ausdehnungskraft“; „Expansionskraft“, „Elastizität“). Diese Kraft ist eine „Flächenkraft“, ibid. Erklär. 7 (VII 254). Vgl. Materie, Kraft, Undurchdringlichkeit.