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Praktische Regel

Regel, praktische, , Imperativ, Prinzip, Gesetze (praktische). Die praktische Regel ist ein Produkt der Vernunft, KpV 1. T. 1. B. 1. H. § 1 (II 23 ff.).

„Die Geschicklichkeit hat Regeln, die Klugheit Maximen, die Sittlichkeit Gesetze“, N 5234. „Die Regel gehet nur auf die Art, wie das, was man will, geschehen soll; das Gesetz enthält den Imperativus von dem, was geschehen soll (vom Zwecke); die Maxime ist das subjektive Gesetz, d. i. das, was man sich selbst allgemein zu tun vorgesetzt hat.“ „Weil die Regel die Anwendung eines Gesetzes in concreto ist, wozu gesunder Verstand gehört, dessen Stelle nicht durch eine allgemeine Vorschrift kann ersetzt werden, so gelten die Regeln, weil sie von den mehrsten Fällen empirisch abstrahiert sind und darum keine wahre Allgemeinheit haben, auch nicht pünktlich, und es ist also keine Regel ohne Exzeption.“ „Gesetze sollen ohne Ausnahme sein, im gleichen Axiomen; aber Regeln sind niemals ohne Ausnahme“, N 5237.