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268. Bejahen¹⁾. Versichern²⁾. Bestätigen³⁾. Bekräftigen⁴⁾. Beteuern⁵⁾.

1) To affirm.
2) Assure.
3) Confirm.
4) Strengthen (corroborate).
5) Protest, assert with an oath.
1) Affirmer.
2) Assurer.
3) Confirmer.
4) Corroborer (confirmer).
5) Protester (jurer).
1) Affermare.
2) Assicurare.
3) Confermare.
4) Convalidare, avvalorare, corroborare.
5) Protestare, asseverare (confermare con giuramento).

Bejahen heißt, auf eine Frage mit Ja antworten, und ist dem Verneinen entgegengesetzt; die übrigen Wörter beziehen sich auch auf verneinende Sätze. Außerdem unterscheidet sich bejahen von den übrigen Wörtern dadurch, daß es die bloße Erklärung eines Urteils über die Wahrheit einer Sache ausdrückt, die übrigen hingegen den Begriff der Vergrößerung der Gewißheit eines Urteils in sich schließen. Die Gewißheit einer historischen Wahrheit hängt von der Menge und Glaubwürdigkeit der Zeugen ab. Bestätigen (eig. befestigen, von stæte = fest) bezeichnet die Vergrößerung der Gewißheit von dieser Seite. Die Zeitungen enthalten oft Nachrichten, die ihre Verfasser selbst für unzuverlässige Gerüchte ausgeben, und sie zeigen das gewöhnlich durch den Beisatz an, daß die Nachricht noch der Bestätigung bedürfe. „Denn zwar hören wir gern, was unsere Meinung bestätigt, | aber das Hören bestimmt nicht die Meinung.“ Goethe, Ep. I. Versichern und beteuern gehen auf eine persönliche Glaubwürdigkeit. Versichern (eig. ganz sicher machen) drückt die bloße Erklärung unserer eigenen Überzeugung von der Wahrheit einer Sache aus, um dadurch andern alle Zweifel, Sorge, Unruhe zu benehmen, daß sich die Sache anders verhalten könne. Wer sich, um die Glaubwürdigkeit seiner Aussage zu erhöhen, auf etwas beruft, was ihm teuer ist, der beteuert das, was er sagt; hierher gehören Redewendungen wie: bei meiner Ehre! bei Gott! beim Himmel! usw. „Ich kann dir versichern, wenn du nur deine dichterische Einbildungskraft anwenden wolltest, so könntest du meine Göttin (den Handel) als eine unüberwindliche Siegerin der deinigen (der Kunst) kühn entgegenstellen.“ Goethe, Wilh. Meist. Lehrj. I, 10. Sofern wir einer Aussage mehr Überzeugungskraft geben, sofern bekräftigen wir sie. Bekräftigt oder bestätigt kann etwas auch durch Tatsachen, Ereignisse, Erfahrungen usw. werden, versichert, beteuert oder bejaht nur von Personen.