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Kritik der Urteilskraft


Die Kritik der Urteilskraft. Nach Kant liegt zwischen Verstand und Vernunft die »Urteilskraft«, welche zwischen dem Übersinnlichen und Sinnlichen, Intelligiblen und Empirischen, Naturgesetzlichen vermittelt. Auch die Urteilskraft enthält ein »Prinzip a priori«, sie ist eine Quelle nicht-empirischer Urteile. Urteilskraft ist »das Vermögen, unter Regeln zu subsumieren« und tritt als »bestimmende« und »reflektierende« Urteilskraft auf. »Urteilskraft überhaupt ist das Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken. Ist das Allgemeine (die Regel, das Prinzip, das Gesetz) gegeben, so ist die Urteilskraft, welche das Besondere darunter subsumiert..., bestimmend. Ist aber nur das Besondere gegeben, wozu sie das Allgemeine finden soll, so ist die Urteilskraft bloß reflektierend.« Die reflektierende Urteilskraft ist teils ästhetische, teils teleologische Urteilskraft, je nachdem sie es (in regulativer, nicht konstitutiver Weise) mit subjektiv-formaler oder aber mit objektiv-materialer Zweckmäßigkeit zu tun hat. Der bestimmenden Urteilskraft ist das Gesetz a priori vorgeschrieben, die reflektierende aber bedarf eines Prinzips, durch welches sie die Natur zwar nicht erklärt, aber doch deutet. Dieses Prinzip verlangt, daß die besonderen Gesetze der Natur, die nicht apriorisch erkannt werden, in bezug auf das ihnen unbestimmt Gelassene so zu einer Einheit verbunden gedacht werden, als ob ein höherer Verstand sie gegeben hätte, um ein System der Erfahrung möglich zu machen. (Vgl. Über Philosophie überhaupt.) Durch diese Einheit in der Vielheit besonderer Gesetze, durch diese innere Verbindung derselben — die nicht erkannt werden kann, aber als Regulativ für die Forschung dient — wird der Apriorismus der reinen Vernunft ergänzt. Zugleich wird der Einfluß der Freiheit (des Intelligiblen) auf die Natur durch den Gedanken der Einheit des beiden Zugrundeliegenden begreiflich gemacht. Die Natur muß »so gedacht werden können, daß die Gesetzmäßigkeit ihrer Form wenigstens zur Möglichkeit der in ihr zu bewirkenden Zwecke nach Freiheitsgesetzen zusammenstimme«. Die Urteilskraft vermittelt also zwischen »Naturbegriffen« und »Freiheitsbegriffen«.


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Seite zuletzt aktualisiert: 27.10.2006