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Ethik:
Kritik der praktischen Vernunft


Ethik. Kants Ethik ist formalistisch, apriorisch. Gesinnungsethik, Vernunftmoral, rigoristisch. Die Ethik ist die »formale Philosophie, welche sich mit den Gesetzen der Freiheit beschäftigt«. Sie hat einen empirischen und rationalen Teil. Als reine Ethik (»Metaphysik der Sitten«) soll sie »die Idee und die Prinzipien eines möglichen reinen Willens untersuchen« und Kritik der praktischen Vernunft sein, denn reiner Wille ist nach Kant mit der »praktischen Vernunft« identisch. Die Vernunft ist praktisch, sofern sie den Willen bestimmt; am Ende gibt es nur eine Vernunft, die bloß in der Anwendung verschieden ist. Die Kritik der praktischen Vernunft hat nun die Aufgabe, »die empirisch-bedingte Vernunft von der Anmaßung abzuhalten, ausschließungsweise den Bestimmungsgrund des Willens allein abgeben zu wollen«, und die Wirksamkeit und Forderung der reinen praktischen Vernunft, des reinen Willens, damit also das Prinzip reiner Sittlichkeit zu demonstrieren. Das apriorische Gesetz des sittlichen Willens als die Grundlage des sittlichen Handelns und der Beurteilung desselben soll als wirksam und gültig, als alle anderen Moralprinzipien ausschließend erwiesen werden. Reine Vernunft ist für sich allein praktisch und gibt dem Menschen ein allgemeines Gesetz, das Sittengesetz. Sittlich ist nur, was der Forderung des der Vernunft entspringenden Sittengesetzes gemäß ist, vorausgesetzt, daß es nur aus Achtung vor demselben, nicht aus Eigennutz, Neigung u. dgl. erfolgt. Als »eudämonistisch« bestimmt Kant alles Handeln, welches um irgendwelcher »materialer« Zwecke (Glückseligkeit, soziale Wohlfahrt, Vervollkommnung usw.) erfolgt. Das Sittliche bestimmt er rein formalistisch, indem er betont: »In der Unabhängigkeit... von aller Materie des Gesetzes (nämlich einem begehrten Objekte) und zugleich doch Bestimmung der Willkür durch die bloße allgemeine gesetzgebende Form, deren eine Maxime fähig sein muß, besteht das alleinige Prinzip der Sittlichkeit.« Der »Rigorismus« Kants besteht darin, daß er erstens von allem Erfolg des Handelns absieht und nur auf die Gesinnung schaut, zweitens aber die sittliche Gesinnung unabhängig von allen Neigungen rein in dem Willen zur Pflichterfüllung erblickt. »Das Wesentliche alles sittlichen Wertes der Handlungen kommt darauf an, daß das moralische Gesetz unmittelbar den Willen bestimmt.« Es genügt nicht, daß eine Handlung pflichtmäßig ist, also »Legalität« hat, sie muß — um sittlich zu sein — auch »Moralität« haben, d, h. unbeeinflußt von Neigungen u. dgl., ja möglichst frei von solchen und »mit Abweisung aller derselben, sofern sie jenem Gesetze zuwider sein könnten«, rein aus Achtung (die später zum Wohlgefallen werden kann) vor dem Sittengesetze erfolgen. Kants Ethik ist in erster Linie Pflichtenmoral. Die Sittlichkeit des Menschen ist nicht von außen bedingt, aber auch nicht durch innere Triebe, Affekte u. dgl. begründet, sie beruht nicht auf der »Heteronomie der Willkür«. Diese entsteht, wenn der Wille das Sittengesetz nicht rein aus sich selbst, sondern aus seiner Beziehung zu Objekten, die ihn erregen, entnimmt. Die reine praktische Vernunft, der reine Wille aber ist autonom, frei, selbstgesetzgebend. Die Autonomie des Willens bedeutet, daß dieser sich selbst, unabhängig von allen Gegenständen des Wollens, allen Zwecken, ein Gesetz ist. Die Würde des Menschen liegt in dieser sittlichen Autonomie. Sittlich ist nur jene Handlung, bei der sich der Wille durch seine Maxime selbst als allgemein gesetzgebend betrachten kann; unsittlich sind alle Maximen, die mit dieser Gesetzgebung nicht zusammen bestehen können. Die Möglichkeit, ein allgemeines Gesetz des Willens und Handelns sein zu können, ist also nach Kant das Kriterium der Sittlichkeit (Formalismus): »Das Prinzip der Autonomie ist also: nicht anders zu wählen, als so, daß die Maximen seiner Wahl in demselben Wollen zugleich als allgemeines Gesetz mit begriffen seien.« So gelangt Kant zum kategorischen Imperativ als dem obersten ethischen Grundsatze der Beurteilung des Handelns. »Imperativ« ist die »Vorstellung eines objektiven Prinzips, so wie es für einen Willen nötig ist«. »Hypothetisch« ist ein Imperativ, der etwas um eines bestimmten Zweckes willen gebietet (Klugheitsregeln), »kategorisch« aber ein solcher, der unbedingt gebietet, als absolutes Sollen, ohne Rücksicht auf »materiale« Motive, auf Zwecke, rein nur, weil der sittliche Wille selbst es verlangt, der sich nur so realisieren kann, so daß die Sittlichkeit Selbstzweck ist. Der kategorische Imperativ lautet nun: »Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.« Oder auch: »Handle nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde« (Vgl. schon Paley, Princ. of Mor. und Polit. Philos., 1786). Oder endlich, da der Mensch als sittliches Vernunftwesen Selbstzweck ist: »Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden ändern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.« Sittlich ist also das einheitliche, allgemeingültige Wollen, der Wille zum Allgemeingültigen im Handeln und Verhalten, das dein reinen Willen überhaupt Gemäße, ihn Konstituierende, der gute Wille.

Sittlich handeln heißt nach Kant, so handeln, wie es unserer Würde als freie Vernunftwesen, als Mitglieder eines geistigen »Reichs der Zwecke« angemessen ist. Sittlichkeit besteht in der »Beziehung aller Handlung auf die Gesetzgebung, dadurch allein ein Reich der Zwecke möglich ist«. Alle Maximen sollen zu einem möglichen Reich der Zwecke zusammenstimmen, ein Reich neben und über der Natur konstituieren, eine Welt der Aktivität, Freiheit, Vernünftigkeit. Jedes Wiesen muß so handeln, »als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche der Zwecke wäre«. Die »intelligible Welt«, die theoretisch nicht erfaßbar ist, hat ethische Bedeutung, indem sich der Mensch als Intelligenz und Wille als zur »Verstandeswelt« gehörig ansehen muß, unter Gesetzen, die bloß in der Vernunft, im Willen gegründet sind. Das sittliche Wollen ist ein Wollen als Glied einer intelligiblen Welt d.h. eines Ganzen vernünftiger Wesen als Dinge an sich selbst, als Idee eines solchen, dem wir uns nur durch unsere Freiheit eingliedern. So rückt unsere freie Pflichterfüllung in ein neues Licht, denn sie macht uns zu Bürgern eines höheren Reiches, als welche wir (als intelligible Wesen) uns selbst (als Sinneswesen) die Pflicht auferlegen. So kann denn Kant begeistert ausrufen: »Pflicht! Du erhabener großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst, doch auch nichts drohest, was natürliche Abneigung im Gemüte erregte und schreckte, um den Willen zu bewegen, sondern bloß ein Gesetz aufstellst, welches von selbst im Gemüt Eingang findet.« Der bestirnte Himmel über uns und das moralische Gesetz in uns reizen stets zu neuer Bewunderung.


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