§ 11. Philosophen zwischen Wolf und Kant


Baumgarten, in seiner Metaphysica, §§ 20-24 und §§ 306-313, wiederholt die Wolfischen Unterscheidungen.

Reimarus, in der Vernunftlehre § 81, unterscheidet

1) inneren Grund, wovon seine Erklärung mit Wolfs ratio essendi übereinstimmt, indessen von der ratio cognoscendi gelten würde, wenn er nicht auf Dinge übertrüge, was nur von Begriffen gilt: und

2) äußeren Grund, d.i. causa. § 120 seq. bestimmt er die ratio cognoscendi richtig, als eine Bedingung der Aussage: allein § 125 verwechselt er doch, in einem Beispiel, Ursache damit.

Lambert, im neuen Organen, erwähnt die Wolfischen Unterscheidungen nicht mehr, zeigt aber in einem Beispiel, dass er Erkenntnisgrund von Ursache unterscheide, nämlich Bd. I, § 572, wo er sagt, Gott sei principium essendi der Wahrheiten und die Wahrheiten principia cognoscendi Gottes.

Platner, in den Aphorismen, § 868, sagt: »Was innerhalb der Vorstellung Grund und Folge (principium cognoscendi, ratio — rationatum) heißt, das ist in der Wirklichkeit Ursache und Wirkung (causa efficiens — effectus). Jede Ursache ist Erkenntnisgrund, jede Wirkung Erkenntnißfolge.« Er meint also, dass Ursache und Wirkung Dasjenige seien, was, in der Wirklichkeit, den Begriffen von Grund und Folge im Denken entspricht, dass jene zu diesen sich verhielten etwan wie Substanz und Akzidenz zu Subjekt und Prädikat, oder wie Qualität des Objekts zur Empfindung derselben in uns u.s.f. Ich halte es für überflüssig, diese Meinung zu widerlegen, da jeder leicht einsehn wird, dass das Verhältnis von Grund und Folge in Urteilen etwas ganz anderes ist, als eine Erkenntnis von Wirkung und Ursache; obwohl in einzelnen Fällen auch Erkenntnis einer Ursache, als solcher, Grund eines Unheils sein kann, das die Wirkung aussagt. (Vergl. § 36.)


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