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Sitzredakteur

Sitzredakteur wurde nach Annahme des Reichsgesetzes über die Presse vom 9. Mai 1874 eine gang und gäbe Spottbezeichnung für diejenigen Strohmänner, welche an Stelle der wirklichen Redakteure als verantwortliche Leiter genannt wurden und daher auch im Notfall die gerichtlich verwirkten Strafen abzusitzen hatten. Die Grenzboten 1879, 1. Sem. 2, 531 erwähnen das Pressegesetz, „welches uns das unvergleichliche Institut des Sitzredakteurs gebracht hat.“