Zum Hauptinhalt springen

§ 25. Wirklichkeit und Quasi-Wirklichkeit

Alle diese Unterschiede spalten sich zudem in parallele vermöge des durch die ganze Bewußtseinssphäre und korrelativ durch alle Seinsmodalitäten hindurchgehenden Unterschiedes zwischen Wirklichkeit und Phantasie (Wirklichkeit-als-ob). Auf der letzteren Seite entspringt ein neuer allgemeiner Begriff von Möglichkeit, der in der Weise der bloßen Erdenklichkeit (in einem Sich-Denken, als ob es wäre) alle Seinsmodi, angefangen von der schlichten Seinsgewißheit, modifiziert wiederholt. Er tut das in der Weise von Modi rein phantasiemäßiger Unwirklichkeiten gegenüber denen der Wirklichkeit (wirklich sein, wirklich wahrscheinlich sein, wirklich zweifelhaft oder nichtig sein usw.). So scheiden sich korrelativ Bewußtseinsmodi der Positionalität und solche der Quasi-Positionalität (des Als-ob, des Phantasierens — ein freilich zu vieldeutiger Ausdruck), und ihren besonderen Weisen entsprechen eigene Weisen der Evidenz von ihren vermeinten Gegenständen, und zwar in deren jeweiligen Seinsmodi, und ebenso eigene Potentialitäten des Evidentmachens. Hierher gehört, was wir öfters Klärung, zur Klarheit bringen nennen, es bezeichnet stets einen Modus des Evidentmachens, des Inszenierens eines synthetischen Weges von einer unklaren Meinung zu einer entsprechenden vorverbildlichenden Anschauung, nämlich einer solchen, die implizite den Sinn in sich trägt, daß, wenn sie als direkte, selbstgebende gelänge, ‹sie› diese Meinung in ihrem Seinssinn bewährend erfüllen würde. Die vorverbildlichende Anschauung dieser bewährenden Erfüllung ergibt nicht verwirklichende Evidenz des Seins, wohl aber der Seinsmöglichkeit des jeweiligen Inhaltes.