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§ 27. Habituelle und potentielle Evidenz konstitutiv fungierend für den Sinn „seiender Gegenstand“

Freilich ist, wie schon die Identität des vermeinten Gegenstandes als solchen und überhaupt, so die Identität des wahrhaft seienden und dann auch die Identität der Adäquation zwischen diesem vermeinten als solchen und dem wahrhaft seienden nicht ein reelles Moment dieses verströmenden Evidenz- und Bewährungserlebnisses. Aber es handelt sich dann um eine ideale Immanenz, die uns auf weitere, wesensmäßig zugehörige Zusammenhänge möglicher Synthesen verweist. Jede Evidenz stiftet für mich eine bleibende Habe. Auf die selbst erschaute Wirklichkeit kann ich immer wieder zurückkommen, in Ketten neuer Evidenzen als Restitutionen der ersten Evidenz; so z. B. bei der Evidenz immanenter Gegebenheiten in Form einer Kette anschaulicher Wiedererinnerungen mit der offenen Endlosigkeit, die, als potentieller Horizont, das Ich kann immer wieder schafft. Ohne dergleichen Möglichkeiten wäre für uns kein stehendes und bleibendes Sein, keine reale und ideale Welt. Eine jede ist für uns aus der Evidenz bzw. der Präsumtion, evident machen und gewonnene Evidenz wiederholen zu können.

Schon daraus geht hervor, daß die einzelne Evidenz für uns noch kein bleibendes Sein schafft. Jedes Seiende ist in einem weitesten Sinne „an sich“ und hat sich gegenüber das zufällige Fürmich der einzelnen Akte, und ebenso ist jede Wahrheit in diesem weitesten Sinne „Wahrheit an sich“. Dieser weiteste Sinn des Ansich verweist also auf Evidenz, aber nicht auf eine Evidenz als Erlebnistatsache, sondern auf gewisse im transzendentalen Ich und seinem Leben begründete Potentialitäten, zunächst auf die Unendlichkeit auf ein und dasselbe synthetisch bezogener Meinungen überhaupt, dann aber auch auf diejenigen ihrer Bewährung, also auf potentielle, als Erlebnistatsachen ins Unendliche wiederholbare Evidenzen.