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»Vor dem Richter des siebenten Bezirkes

»Vor dem Richter des siebenten Bezirkes erscheint als Häftling eine hübsche, siebzehnjährige Brünette, Albine N., Kaffeehauskassierin, unter der Anklage des nicht tolerierten Lasters nach § 5 unseres Vagabundengesetzes. Sie promenierte, da sie postenlos war, in der Mariahilferstraße, da stieg ihr ein gutgekleideter Herr nach, der sie ansprach und zu einem Tête-à-tête einlud. Der Herr stellte ihr ein Präsent von acht Kronen in Aussicht, wenn sie ihm folge; er wohne im Hotel. Das leichtsinnige Mädchen ging auf seinen Vorschlag ein, folgte ihm in ein Haus — es war aber kein Hotel, sondern das Polizei-Kommissariat. Jetzt erst entpuppte sich der Kavalier als Detektive ... Der Richter verurteilte die Angeklagte zu einer Woche strengen Arrests.« Den Richter hat man. Er heißt Höfner. Von dem Detektiv fehlt jede Spur. Im Reklamerausch des Tarnowska-Rummels hat es die Presse unterlassen, diese wahre Großtat der Wiener Kriminalistik herauszustreichen. Und dennoch ist die kleine Notiz, die sie verkündet, ein Dokument, das brennpunktartig die ganze Schäbigkeit dieser miserablen Epoche zusammenfaßt. So ziemlich das Scheußlichste, was ich als Revisor der sittlichen Justizschande seit Jahren beobachtet habe.

Vgl.: Die Fackel, Nr. 232-233, IX. Jahr
Wien, 16. Oktober 1907.