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1576. Zwanglos¹⁾. Ungezwungen²⁾. Ungebunden³⁾.

1) Unconstrained, without constraint.
2) Easy(-going), unaffected, natural.
3) Unrestrained, free, loose, unbridled.
1) Sans contrainte, sans gêne.
2) Non affecté, sans façon, aisé
3) Sillonner.
1) Senza, obbligo, non forzato.
2) Non costretto, non affettato, naturale.
3) Non limitato, sregolato, sfrenato.

Zwanglos hebt hervor, daß aller Zwang fehlt, sowohl geistiger wie moralischer oder gesellschaftlicher Zwang, z. B. ein Schriftsteller gibt uns in einem Aufsatze nicht eine streng logische Abhandlung, sondern eine zwanglose Plauderei (d. h. der logische Zwang fehlt); eine zwanglose Unterhaltung (d. i. eine solche, die nicht an das strenge Einhalten eines Themas gebunden ist, bei der man auch frei ist von den strengen Rücksichten auf amtliche Stellung oder Etikette); ein zwangloser geselliger Verkehr (d. i. frei von strengen gesellschaftlichen Rücksichten und Etikettevorschriften, nicht steif) usw. Ungezwungen hebt dagegen hervor, daß jemand sich von unnatürlichem Zwang frei fühlt, es heißt daher gewöhnlich soviel wie: nicht affektiert, frei von pedantischer Beobachtung unnaturlich einengender Vorschriften, natürlich, z. B. sein ungezwungenes Benehmen, Auftreten, seine ungezwungene Haltung, Sprache usw. machen einen befreienden Eindruck auf die Gesellschaft. Wenn jemand da ungezwungen auftritt, wo es nicht am Platze ist, wo es ihm als Unbescheidenheit oder Anmaßung ausgelegt wird, dann enthält das Wort einen leichten Tadel, aber nur in diesem Falle, sonst ist es ein Lob. Ungebunden dagegen enthält fast immer einen Tadel; es drückt aus, daß jemand sich Gesetz und Regel nicht unterwirft und die Grenzen des Wohlanständigen überschreitet, z. B. ein ungebundenes Benehmen, eine ungebundene Lebensweise usw. „Vergebens werden ungebundne Geister | nach der Vollendung reiner Höhe streben. | ... Und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.“ Goethe, Beschränkung. Ungebundenheit ist nicht die wahre Freiheit. Das zwanglose oder ungezwungene Benehmen beruht gewöhnlich auf einer vollständigen Beherrschung der gesellschaftlichen Gesetze, das ungebundene auf einer Ignorierung derselben.