Zum Hauptinhalt springen

908. Kraft¹⁾. Vermögen²⁾. Stärke³⁾.

1) Power.
2) Ability.
3) Strength.
1) Pouvoir.
2) Moyens.
3) Force.
1) Potere.
2) Potenza.
3) Forza.

Vermögen (vgl. Art. 541) bezeichnet bloß die Beschaffenheit eines Dinges, durch die es diesem möglich wird, etwas zu wirken, Kraft (eig. wohl das Greifende, Packende, zunächst die Kraft der Hand, vgl. Gr. Wb. V, 1932) bezeichnet diese Beschaffenheit nur in dem Falle, wenn zugleich alle Bedingungen mit da sind, daß die Wirkung auch tatsächlich stattfinden kann. Das Vermögen ist gleichsam nur die schlummernde Kraft; es kann eine Wirkung hervorbringen, die Kraft aber bringt sie wirklich hervor. Ein Kranker, der das Vermögen zu sprechen besitzt, kann doch zeitweilig nicht die Kraft zu sprechen haben, wenn Brust und Lunge sehr angegriffen sind. Stärke (von stark, das wohl die Grundbedeutung starr hat und ursprünglich etwas bezeichnet, das unbeweglich steht und daher der bewegenden Kraft Widerstand leistet) ist ein bestimmter und besonders ein höherer Grad der Kraft. Stark ist dem schwach, die Stärke der Schwachheit entgegengesetzt. Auch ein Kind hat einige Kraft; denn sonst könnte es gar nichts verrichten, aber es hat noch keine Stärke.