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Würde

Würde. Das sittliche Handeln erfolgt „aus der Idee der Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem Gesetze gehorcht als dem, das es zugleich selbst gibt“. Im „Reich der Zwecke“ (s. d.) „hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde“. Was „die Bedingung ausmacht, unter der allein etwas Zweck an sich selbst sein kann, hat nicht bloß einen relativen Wert, d. i. einen Preis, sondern einen inneren Wert, d. i. Würde“, GMS 2. Abs. (III 60 f.). Moralität ist die Bedingung, unter der allein ein vernünftiges Wesen Zweck an sich selbst sein kann, weil nur durch sie es möglich ist, ein gesetzgebendes Glied im Reiche der Zwecke zu sein. „Also ist die Sittlichkeit und die Menschheit, sofern sie derselben fähig ist, dasjenige, was allein Würde hat.“ Treue, Wohlwollen aus Grundsätzen haben einen inneren Wert. Dieser „besteht nicht in Wirkungen, die daraus entspringen, im Vorteil und Nutzen, den sie schaffen, sondern in den Gesinnungen, d. i. den Maximen des Willens, die sich auf diese Art in Handlungen zu offenbaren bereit sind, obgleich auch der Erfolg sie nicht begünstigte“. Eine solche Denkungsart hat Würde, die sie über allen Preis unendlich erhebt, ibid. (III 61). Die Gesetzgebung, die allen Wert bestimmt, muß ebendarum eine Würde, d. h. „unbedingten, unvergleichbaren Wert“ haben. Autonomie (s. d.) ist also „der Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur“, ibid. (III 62 ff.). Bloß „die Würde der Menschheit als vernünftiger Natur“, ohne irgendeinen zu erreichenden Zweck, also die „Achtung für eine bloße Idee“ dient zur sittlichen Vorschrift, ibid. (III 65 f.). Diejenige Person, die alle ihre Pflichten erfüllt, hat „eine gewisse Erhabenheit und Würde“, sofern sie selbst gesetzgebend ist. Die Würde der Menschheit besteht eben in der „Fähigkeit, allgemein gesetzgebend, obgleich mit dem Beding, eben dieser Gesetzgebung zugleich selbst unterworfen zu sein“, ibid. (III 66 f.). „Die Menschheit selbst ist eine Würde; denn der Mensch kann von keinem Menschen (weder von anderen noch sogar von sich selbst) bloß als Mittel, sondern muß jederzeit zugleich als Zweck gebraucht werden, und darin besteht eben seine Würde (die Persönlichkeit)“, MST § 38 (III 321). Es ist auch bei der Erziehung zu betonen, „daß der Mensch in seinem Innern eine gewisse Würde habe, die ihn vor allen Geschöpfen adelt, und seine Pflicht ist es, diese Würde der Menschheit in seiner eigenen Person nicht zu verleugnen“. Die Pflicht gegen sich selbst besteht darin, daß der Mensch die Würde der Menschheit in seiner Person bewahre. „Er tadelt sich, wenn er die Idee der Menschheit vor Augen hat. Er hat ein Original in seiner Idee, mit dem er sich vergleicht“, Üb. Pädagogik (VIII 240 f.). Vgl. Menschheit, Persönlichkeit, Achtung, Heiligkeit, Pflicht, Wert.