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Offenbarung

Offenbarung. Jeder Offenbarung muß ein reiner „Vernunftsglaube“ zugrunde gelegt werden. Die Offenbarung muß so gedeutet werden, „daß sie mit den allgemeinen praktischen Regeln einer reinen Vernunftreligion zusammenstimmt“. „Denn das Theoretische des Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessieren, wenn es nicht zur Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote ... hinwirkt“, Rel. 3. St. 1. Abt. VI (IV 125 ff.). Alle Offenbarung muß, vom Standpunkt der Vernunftreligion, moralisch ausgelegt werden (vgl. Bibel). Daß eine Offenbarung göttlich sei, kann nie durch Kennzeichen, welche die Erfahrung (Geschichte) an die Hand gibt, eingesehen werden. Ihr Charakter ist immer „die Übereinstimmung mit dem, was die Vernunft für Gott anständig erklärt“. Der Ausleger offenbarter Lehren ist „der Gott in uns“, „weil wir niemand verstehen als den, der durch unseren eigenen Verstand und unsere eigene Vernunft mit uns redet, die Göttlichkeit einer an uns ergangenen Lehre also durch nichts als durch Begriffe unserer Vernunft, sofern sie rein-moralisch und hiermit untrüglich sind, erkannt werden kann“, Str. d. Fak. 1. Abs. Anh. einer Erläuterung III (V 4, 89 ff.), Vgl. Theologie, Religion, Bibel, Christentum.