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Grundsätze der Übereinstimmung

Grundsätze der Übereinstimmung. Es gibt Grundsätze, die der Verstand für objektiv bewiesen hält, „während sie doch bloß durch ihre Übereinstimmung mit dem freien und ausgedehnten Gebrauch des Verstandes“ sich uns empfehlen, also auf „subjektiven Gründen“ beruhen, d. h. „auf Bedingungen, deren Gebrauch ihm (dem Verstande) bei seinem Scharfsinn leicht und bequem scheint“. Es sind dies „Regeln der Beurteilung, denen wir uns gern fügen, und an denen wir wie an Axiomen festhalten“, „Grundsätze der Übereinstimmung bloß deswegen, weil, wenn wir von ihnen abgingen, unserem Verstande beinahe kein Urteil über einen gegebenen Gegenstand gestattet wäre“. Dazu gehören der Grundsatz der Ordnung der Natur und das Prinzip möglichster Einfachheit der anzunehmenden Prinzipien, Mund. sens. § 30 (V 2, 130 f.).