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Gattung

Gattung s. Art, Rasse, Fortschritt, Mensch, Zweck, Gesetz. Das „logische Prinzip der Gattungen“ setzt ein „transzendentales“ Gesetz voraus, wenn es auf Natur angewandt werden soll. Es wird nach demselben „in dem Mannigfaltigen einer möglichen Erfahrung notwendig Gleichartigkeit vorausgesetzt (ob wir gleich ihren Grad a priori nicht bestimmen können)“. Es ist dies das Prinzip (die „Maxime“) der „Homogenität“ (s. d.) der Formen, demgemäß man zu immer höheren, endlich zu einer höchsten Gattung gelangt und alle Gattungen „nur Abteilungen einer einzigen obersten und allgemeinen Gattung“ sind, KrV tr. Dial. Anh. Von d. regulativen Gebrauch ... (I 556, 559 f.—Rc 699 f., 702 f.). Die „Einheit der Gattungen“ ist nichts als die „Einheit der zeugenden Kraft, welche für eine gewisse Mannigfaltigkeit von Tieren durchgängig geltend ist“. Die Buffonsche Regel, daß Tiere, die miteinander fruchtbare Jungen erzeugen, wie verschieden sie auch an Gestalt sein mögen, zu einer und derselben physischen Gattung gehören, ist eigentlich nur die Definition der „Naturgattung“ der Tiere im Unterschiede von den „Schulgattungen“ derselben. „Die Schuleinteilung gehet auf Klassen, welche nach Ähnlichkeiten, die Natureinteilung aber auf Stämme, welche die Tiere nach Verwandtschaften in Ansehung der Erzeugung einteilt. Jene verschafft ein Schulsystem für das Gedächtnis, diese ein Natursystem für den Verstand; die erstere hat nur zur Absicht, die Geschöpfe unter Titel, die zweite aber, sie unter Gesetze zu bringen.“ Die Menschen gehören alle zu derselben Naturgattung, Über die verschiedenen Rassen d. Menschen 1. (VIII 79).