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Ganzes

Ganzes s. Totalität. Dadurch, „daß man mehreres zusammenfaßt, erreicht man zwar ohne Mühe ein Ganzes der Vorstellung, darum aber nicht die Vorstellung eines Ganzen“. Es muß eine Verknüpfung der Substanzen geben, welche die wesentliche Form der Welt bildet, die daher ein reales Ganzes ist, Mund. sens. § 2 II (V 2, 93). Die Gesamtheit (universitas) ist die „unbedingte Allheit der zusammengehörigen Teile“, wo „alles, was sich wechselseitig untereinander als zusammengehörige Teile auf irgend ein beliebiges Ganzes bezieht, als verbunden gesetzt“ angenommen wird. Diese absolute Totalität „bildet ein Kreuz für den Philosophen“. „Denn es läßt sich schwer begreifen, wie die niemals endende Reihe der einander in Ewigkeit folgenden Zustände des Weltalls in ein überhaupt allen Wechsel in sich befassendes Ganze gebracht werden können.“ Man muß aber festhalten, „daß sowohl die gleichzeitige wie die nachfolgende Zusammenordnung von Mehreren (da es sich auf die Begriffe der Zeit stützt) nicht zu dem Verstandesbegriff des Ganzen gehört, sondern nur zu den Bedingungen der sinnlichen Anschauung; und daß sie deshalb, mögen sie auch sinnlich nicht vorstellbar sein, doch nicht aufhören, Verstandesbegriffe zu sein. Zu dem letzteren aber genügt: daß, auf welche Weise auch immer, Nebengeordnetes gegeben sei, und alles als zu einem gehörig gedacht werde“, ibid. III (V 2, 94 ff.). Zu einem Dinge als Naturzweck gehört, daß die Teile „nur durch ihre Beziehung auf das Ganze möglich“, durch die Idee des Ganzen bestimmt sind, KU § 65 (II 235 ff.); s. Zweck, Organismus. — Ein intuitiver Verstand (s. d.) geht von der „Anschauung eines Ganzen als eines solchen“ (vom „Synthetisch-Allgemeinen“) zum Besonderen, zu den Teilen, ibid. § 77 (II 273 ff.). Die Vernunft enthält die Idee eines „absolut-Ganzen“, ibid. § 27 (II 102 ff.). s. Erhaben. Das „Naturganze als System“ beurteilen wir teleologisch, ibid. §§ 75, 77 (II 263, 275). — Das Ganze der Erfahrung (s. d.) ist nicht selbst eine Erfahrung.

„Ein Ganzes ist entweder (ein Ganzes) der Ableitung oder Zusammensetzung. Das letztere ist dasjenige, in welchem eines in einem gewissen Zustande nicht ist, ohne daß ein anderes m einem ähnlichen auch sei. Es macht also Vieles eine reale Einheit aus, z. B. wenn ein Teil eines Körpers nicht bewegt werden kann, ohne daß der andere mitbewegt wird. Es kommt hierbei alles bei Substanzen auf die wechselseitigen Einflüsse der Veränderung [an].“ „Die Zusammensetzung ist die zufällige Einheit des Vielen. Daher ist nicht ein jedes Ganze zusammengesetzt, z. B. der Raum, weil die Einheit hier vor der Vielheit vorhergeht, oder die Vielheit die Einheit, um darin gedacht zu werden, voraussetzt. Diese Einheit besteht in der Verknüpfung entweder mit einem dritten oder untereinander. Diese Zusammensetzung ist entweder ideal oder real; das erste durch Zusammennehmung, das zweite durch Verknüpfung“, N 5299; vgl. 4047. Vgl. Größe, Teil, System, Gesetz, Antinomie, Welt, Organismus, Zweck.