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Demut

Demut. „Das Bewußtsein und Gefühl der Geringfügigkeit seines moralischen Werts in Vergleichung mit dem Gesetz ist die Demut (humilitas moralis).“ Hingegen ist Demut in Vergleichung mit anderen Menschen oder endlichen Wesen keine Pflicht. Mit der wahren Demut ist zugleich Erhebung, Selbstschätzung der eigenen inneren Würde (als sittliches Wesen) verbunden, MST § 11 (III 286 f.). Was unserem Eigendünkel in unserem eigenen Urteil Abbruch tat, das demütigt uns. Das moralische Gesetz demütigt zunächst, erhebt dann aber auch, KpV 1. T. 1. B. 3. H. (II 96). Es fordert „eine mit Demut verbundene Selbstschätzung“, ibid. 2. B. 2. H. V (II 164). „Selbst die Demut, als unnachsichtliche Beurteilung seiner Mängel, die sonst beim Bewußtsein guter Gesinnungen leicht mit der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur bemäntelt werden könnten, ist eine erhabene Gemütsstimmung, sich willkürlich dem Schmerze der Selbstverweise zu unterwerfen, um die Ursache dazu nach und nach zu vertilgen“, KU § 28 (II 110); vgl. Achtung, Erhaben. Knechtische Demut zu äußern, ist nicht wahrhaft religiös (gegen den Pietismus, s. d.).