§ 11. Die Veralltäglichung des Charisma durch Traditionalisierung und Rationalisierung zum Zwecke der Designation von Nachfolgern


§ 11. In ihrer genuinen Form ist die charismatische Herrschaft spezifisch außeralltäglichen Charakters und stellt eine streng persönlich, an die Charisma-Geltung persönlicher Qualitäten und deren Bewährung, geknüpfte soziale Beziehung dar. Bleibt diese nun aber nicht rein ephemer, sondern nimmt sie den Charakter einer Dauerbeziehung: – »Gemeinde« von Glaubensgenossen oder Kriegern oder Jüngern, oder: Parteiverband, oder politischer, oder hierokratischer Verband – an, so muß die charismatische Herrschaft, die sozusagen nur in statu nascendi in idealtypischer Reinheit bestand, ihren Charakter wesentlich ändern: sie wird traditionalisiert oder rationalisiert (legalisiert) oder: beides in verschiedenen Hinsichten. Die treibenden Motive dafür sind die folgenden:

a) das ideelle oder auch materielle Interesse der Anhängerschaft an der Fortdauer und steten Neubelebung der Gemeinschaft, –

b) das noch stärkere ideelle und noch stärkere materielle Interesse des Verwaltungsstabes: der Gefolgschaft, Jüngerschaft, Parteivertrauensmännerschaft usw., daran:

1. die Existenz der Beziehung fortzusetzen, – und zwar sie

2. so fortzusetzen, daß dabei die eigene Stellung ideell und materiell auf eine dauerhafte Alltagsgrundlage gestellt wird: äußerlich Herstellung der Familien-Existenz oder doch der saturierten Existenz an Stelle der weltenthobenen familien- und wirtschaftsfremden »Sendungen«.

Diese Interessen werden typisch aktuell beim Wegfall der Person des Charisma-Trägers und der nun entstehenden Nachfolgerfrage. Die Art, wie sie gelöst wird – wenn sie gelöst wird und also: die charismatische Gemeinde fortbesteht (oder: nun erst ent steht) – ist sehr wesentlich bestimmend für die Gesamtnatur der nun entstehenden sozialen Beziehungen.

 

Sie kann folgende Arten von Lösungen erfahren.

a) Neu-Aufsuchen eines als Charisma-Träger zum Herrn Qualifizierten nach Merkmalen.

 

Ziemlich reiner Typus: das Aufsuchen des neuen Dalai Lama (eines nach Merkmalen der Verkörperung des Göttlichen auszulesenden Kindes, ganz der Aufsuchung des Apis-Stiers ähnlich).

 

Dann ist die Legitimität des neuen Charisma-Trägers an Merkmale, also: »Regeln«, für die eine Tradition entsteht, geknüpft (Traditionalisierung), also: der rein persönliche Charakter zurückgebildet.

b) Durch Offenbarung: Orakel, Los, Gottesurteil oder andere Techniken der Auslese. Dann ist die Legitimität des neuen Charisma-Trägers eine aus der Legitimität der Technik abgeleitete (Legalisierung).

 

Die israelitischen Schôphetîm hatten zuweilen angeblich diesen Charakter. Das alte Kriegsorakel bezeichnete angeblich Saul.

 

c) Durch Nachfolgerdesignation seitens des bisherigen Charisma-Trägers und Anerkennung seitens der Gemeinde.

 

Sehr häufige Form. Die Kreation der römischen Magistraturen (am deutlichsten erhalten in der Diktator- Kreation und in der Institution des »interrex«) hatte ursprünglich durchaus diesen Charakter.

 

Die Legitimität wird dann eine durch die Designation erworbene Legitimität.

 

d) Durch Nachfolgerdesignation seitens des charismatisch qualifizierten Verwaltungsstabs und Anerkennung durch die Gemeinde. Die Auffassung als »Wahl« bzw. »Vorwahl«- oder »Wahlvorschlagsrecht« muß diesem Vorgang in seiner genuinen Bedeutung durchaus ferngehalten werden. Es handelt sich nicht um freie, sondern um streng pflichtmäßig gebundene Auslese, nicht um Majoritätsabstimmungen, sondern um richtige Bezeichnung, Auslese des Richtigen, des wirklichen Charisma-Trägers, den auch die Minderheit zutreffend herausgefunden haben kann. Die Einstimmigkeit ist Postulat, das Einsehen des Irrtums Pflicht, das Verharren in ihm schwere Verfehlung, eine »falsche« Wahl ein zu sühnendes (ursprünglich: magisches) Unrecht.

Aber allerdings erscheint die Legitimität dann leicht [als] eine solche des unter allen Kautelen der Richtigkeit getroffenen, meist mit bestimmten Formalitäten (Inthronisation usw.) [verbundenen] Rechtserwerbs.

 

Dies der ursprüngliche Sinn der Bischofs- und Königs- Krönung durch Klerus oder Fürsten mit Zustimmung der Gemeinde im Okzident und zahlreicher analoger Vorgänge in aller Welt. Daß daraus der Gedanke der »Wahl« entstand, ist später zu erörtern.

 

e) Durch die Vorstellung, daß das Charisma eine Qualität des Blutes sei und also an der Sippe, insbesondere den Nächstversippten, des Trägers hafte: Erbcharisma. Dabei ist die Erb ordnung nicht notwendig die für appropriierte Rechte, sondern oft heterogen, oder es muß mit Hilfe der Mittel unter a–d der »richtige« Erbe innerhalb der Sippe festgestellt werden.

 

Zweikampf von Brüdern kommt bei Negern vor. Erbordnung derart, daß die Ahnengeisterbeziehung nicht gestört wird (nächste Generation), z.B. in China. Seniorat oder Bezeichnung durch die Gefolgschaft sehr oft im Orient (daher die »Pflicht« der Ausrottung aller sonst denkbaren Anwärter im Hause Osmans).

 

Nur im mittelalterlichen Okzident und in Japan, sonst nur vereinzelt, ist das eindeutige Prinzip des Primogenitur erb rechts an der Macht durchgedrungen und hat dadurch die Konsolidierung der politischen Verbände (Vermeidung der Kämpfe mehrerer Prätendenten aus der erbcharismatischen Sippe) sehr gefördert.

Der Glaube gilt dann nicht mehr den charismatischen Qualitäten der Person, sondern dem kraft der Erbordnung legitimen Erwerb. (Traditionalisierung und Legalisierung.) Der Begriff des »Gottesgnadentums« wird in seinem Sinn völlig verändert und bedeutet nun: Herr zu eigenem, nicht von Anerkennung der Beherrschten abhängigem, Recht. Das persönliche Charisma kann völlig fehlen.

 

Die Erbmonarchie, die massenhaften Erbhierokratien Asiens und das Erbcharisma der Sippen als Merkmal des Ranges und der Qualifikation zu Lehen und Pfründen (s. folgenden §) gehört dahin.

 

f) Durch die Vorstellung, daß das Charisma eine durch hierurgische Mittel seitens eines Trägers auf andere übertragbare oder erzeugbare (ursprünglich: magische) Qualität sei: Versachlichung des Charisma, insbesondere: Amtscharisma. Der Legitimitätsglaube gilt dann nicht mehr der Person, sondern den erworbenen Qualitäten und der Wirksamkeit der hierurgischen Akte.

 

Wichtigstes Beispiel: Das priesterliche Charisma, durch Salbung, Weihe oder Händeauflegung, das königliche, durch Salbung und Krönung übertragen oder bestätigt. Der character indelebilis bedeutet die Loslösung der amtscharismatischen Fähigkeiten von den Qualitäten der Person des Priesters. Eben deshalb gab er, vom Donatismus und Montanismus angefangen bis zur puritanischen (täuferischen) Revolution, Anlaß zu steten Kämpfen (der »Mietling« der Quäker ist der amts-charismatische Prediger).


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