§ 22. Repräsentation durch Interessenvertreter


§ 22. 5. Repräsentation durch Interessenvertreter soll diejenige Art der Repräsentantenkörperschaften heißen, bei welcher die Bestellung der Repräsentanten nicht frei und ohne Rücksicht auf die berufliche oder ständische oder klassenmäßige Zugehörigkeit erfolgt, sondern nach Berufen, ständischer oder Klassen-Lage gegliedert Repräsentanten durch je ihresgleichen bestellt werden, und zu einer – wie jetzt meist gesagt wird: – »berufsständischen Vertretung« zusammentreten.

Eine solche Repräsentation kann Grundverschiedenes bedeuten

1. je nach der Art der zugelassenen Berufe, Stände, Klassen,

2. je nachdem Abstimmung oder Kompromiß das Mittel der Erledigung von Streit ist,

3. im ersteren Fall: je nach der Art der ziffernmäßigen Anteilnahme der einzelnen Kategorien.

Sie kann hochrevolutionären sowohl wie hochkonservativen Charakters sein. Sie ist in jedem Fall das Produkt der Entstehung von großen Klassenparteien.

Normalerweise verbindet sich mit der Absicht der Schaffung dieser Art von Repräsentation die Absicht: bestimmten Schichten das Wahlrecht zu entziehen. Entweder:

a) den durch ihre Zahl immer überwiegenden Massen durch die Art der Verteilung der Mandate auf die Berufe material,

b) den durch ihre ökonomische Machtstellung überwiegenden Schichten durch Beschränkung des Wahlrechts auf die Nichtbesitzenden formal (sog. Rätestaat).

Geschwächt wird – theoretisch wenigstens – durch diese Art der Repräsentation der ausschließliche Interessenten betrieb (der Parteien) der Politik, wennschon, nach allen bisherigen Erfahrungen, nicht beseitigt. Geschwächt kann, – theoretisch – die Bedeutung der finanziellen Wahlmittel werden, auch dies in zweifelhaftem Grade. Der Charakter der Repräsentativkörperschaften dieser Art neigt zur Führerlosigkeit. Denn als berufs mäßige Interessenvertreter werden nur solche Repräsentanten in Betracht kommen, welche ihre Zeit ganz in den Dienst der Interessenvertretung stellen können, bei den nicht bemittelten Schichten also: besoldete Sekretäre der Interessentenverbände.

 

1. Repräsentation mit dem Kompromiß als Mittel der Streitschlichtung ist allen historisch älteren »ständischen« Körperschaften eigen. Es herrscht heute in den »Arbeitsgemeinschaften« und überall da, wo »itio in partes« und Verhandlung zwischen den gesondert beratenden und beschließenden Einzelgremien die Ordnung ist. Da sich ein Zahlenausdruck für die »Wichtigkeit« eines Berufs nicht finden läßt, da vor allem die Interessen der Arbeiter massen und der (zunehmend wenigeren) Unternehmer, deren Stimmen, als besonders sachkundig, – aber allerdings auch: besonders persönlich interessiert, – irgendwie abgesehen von ihrer Zahl ins Gewicht fallen muß, oft weitestgehend antagonistisch sind, so ist ein formales »Durchstimmen« bei Zusammensetzung aus klassenmäßig oder ständisch sehr heterogenen Elementen ein mechanisiertes Unding: der Stimmzettel als ultima ratio ist das Charakteristikum streitender und über Kompromisse verhandelnder Parteien, nicht aber: von »Ständen«.

2. Bei »Ständen« ist der Stimmzettel da adäquat, wo die Körperschaft aus sozial ungefähr gleich geordneten Elementen: z.B. nur aus Arbeitern, besteht, wie in den »Räten«. Den Prototyp gibt da die Mercadanza der Zeit der Zunftkämpfe: zusammengesetzt aus Delegierten der einzelnen Zünfte, abstimmend nach Mehrheit, aber faktisch unter dem Druck der Separationsgefahr bei Überstimmen besonders mächtiger Zünfte. Schon der Eintritt der »Angestellten« in die Räte zeitigt Probleme: regelmäßig hat man ihren Stimmenanteil mechanisch beschränkt.

Vollends wo Vertreter von Bauern und Handwerkern eintreten sollen, kompliziert sich die Lage. Sie wird durch Stimmzettel gänzlich unentscheidbar, wo die sogenannten »höheren« Berufe und die Unternehmer mit einbezogen werden sollen. »Paritätische« Zusammensetzung einer Arbeitsgemeinschaft mit Durch stimmen bedeutet: daß gelbe Gewerkschafter den Unternehmern, liebedienerische Unternehmer den Arbeitern zum Siege verhelfen: also die klassenwürde losesten Elemente den Ausschlag geben.

Aber auch zwischen den Arbeitern in rein proletarischen »Räten« würden ruhige Zeiten scharfe Antagonismen schaffen, die wahrscheinlich eine faktische Lahmlegung der Räte, jedenfalls aber alle Chancen für eine geschickte Politik des Ausspielens der Interessenten gegeneinander bewirken würden: dies ist der Grund, weshalb die Bureaukratie dem Gedanken so freundlich gesonnen ist. Vollends bestünde die gleiche Chance für Bauernvertreter gegen Arbeitervertreter. Jedenfalls kommt jegliche nicht strikt revolutionäre Zusammensetzung solcher Repräsentativkörperschaften letztlich nur auf eine neue Chance der »Wahlkreisgeometrie« in anderer Form hinaus.

3. Die Chancen der »berufsständischen« Vertretungen sind nicht gering. In Zeiten der Stabilisierung der technisch-ökonomischen Entwicklung werden sie überaus groß sein. Dann wird das »Parteileben« aber ohnedies weitgehend abflauen. Solange diese Voraussetzung nicht besteht, ist selbstverständlich kein Gedanke daran, daß berufsständische Repräsentativkörperschaften die Parteien eliminieren würden. Von den »Betriebsräten« angefangen – wo wir den Vorgang schon jetzt sehen – bis zum Reichswirtschaftsrat werden im Gegenteil eine Unmasse neuer Pfründen für bewährte Parteizugehörige geschaffen, die auch ausgenützt werden. Das Wirtschaftsleben wird politisiert, die Politik ökonomisiert. Zu all diesen Chancen kann man je nach dem letzten Wertstandpunkt grundverschieden stehen. Nur: die Tatsachen liegen so und nicht anders.

 

Sowohl die genuine parlamentarische Repräsentation mit voluntaristischem Interessentenbetrieb der Politik, wie die daraus entwickelte plebiszitäre Parteiorganisation mit ihren Folgen, wie der moderne Gedanke rationaler Repräsentation durch Interessenvertreter sind dem Okzident eigentümlich und nur durch die dortige Stände- und Klassen-Entwicklung erklärlich, welche schon im Mittelalter hier, und nur hier, die Vorläufer schuf. »Städte« und »Stände« (rex et regnum), »Bürger« und »Proletarier« gab es nur hier.


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