Termingeschäfte in Produkten

 

Beim Termingeschäft in Produkten wird – das ist der Grundgedanke, auf dem seine Gestaltung beruht – Ware verkauft, deren Eintreffen am Markt zukünftig innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erwartet wird. Die üblichen Erfüllungstermine sind demgemäß bei der tatsächlich vorherrschenden Form des Termingeschäftes in Produkten Fristen, z.B. von der Länge von 1-2 Monaten, innerhalb deren der Verkäufer die Ware liefern und zu diesem Zweck nach ihrem Eintreffen dem Käufer zur Abnahme »ankündigen« muß. Nimmt alsdann der Käufer nicht gegen Barzahlung ab, so ist er im »Verzuge«, und der Verkäufer verkauft die Ware gegen bar anderweit und läßt sich, wenn er dabei einen niedrigeren Preis erzielt, vom säumigen Käufer die Differenz erstatten; kündigt der Verkäufer bis zum Schluß der Frist nicht an, so ist er säumig und der Käufer verfährt entsprechend. Nun ist es aber natürlich die Regel, daß der Käufer die Ware, die er abnehmen soll, auf denselben Termin einem andern weiter verkauft hat, und in diesem Fall kündigt er sie weiter seinem Käufer an, und dieser wieder eventuell dem seinigen und so fort, so daß eine Reihe von Leuten vorhanden ist, deren jeder die Ware vom Vormann gekauft und sie einem Nachmann weiter verkauft hat, und durch deren Hände nun die Kündigung hindurchläuft. Es seien z.B. im Juli verkauft von A an B 1000 Tonnen Weizen »per Oktober« zu 150 Mark pro Tonne. Der Verkäufer A ist – nehmen wir an – ein Weizenimporteur, welcher im Juli in Argentinien zu einem bestmimten niedrigeren Preise ein Quantum Weizen von ungefähr dieser Größe gekauft hat, dessen Eintreffen im Herbst erwartet wird, und welches mit Berücksichtigung verschiedener Frachtund anderer Kosten, die dem Importeur entstehen, nach seiner Berechnung bei einem Verkauf zu 150 Mark noch Gewinn abwirft. Statt zu riskieren, daß im Oktober bei Ankunft des Weizens, falls z.B. die Ernte reichlicher als erwartet ausfallen sollte, sich Käufer nicht mehr zu 150, sondern vielleicht nur noch zu 140 Mark finden, ihm also ein Verlust entsteht, verkauft A lieber sofort zu 150 Mk., die ihm B, ein Spekulant, der aus irgendwelchen Gründen ein Steigen der Weizenpreise im Herbst erwartet, jetzt bietet. Der Spekulant B seinerseits verkauft nun im August, als sich ein Käufer C findet, welcher per Oktober 151 pro Tonne zu zahlen bereit ist, den Weizen an diesen, da es ihm zweifelhaft geworden ist, ob er ihn später noch teurer wird losschlagen können. C seinerseits ist nun vielleicht ein Spekulant, der schon lange vorher – z B. im Mai – in Weizen à la baisse spekuliert hatte und an D 1000 Tonnen Weizen per Oktober zu 149 Mark pro Tonne verkauft hatte, in der Erwartung, bis zum Herbst, wenn die Ernteaussichten sich – wie er erwartete – besserten, und große Getreidezufuhr aus Argentinien in Aussicht stehe, von einem Importeur ihn zu einem billigeren Preise als 149 Mark per Oktober kaufen und so daran gewinnen zu können. Ihn ergreift aber nun, da die Preise im Juli auf ungefähr 150, im August auf ungefähr 151 Mark gestiegen sind, die Besorgnis, der Preis möchte bis zum Oktober anhaltend weiter steigen und er schließlich den Weizen, den er im Oktober an D zu liefern hat, nur zu einem außerordentlich viel teureren Preise erhalten können, also schwere Verluste erleiden. Deshalb zieht er vor, lieber jetzt mit dem geringeren Verlust zu »realisieren«. D endlich, der im Mai von C zu 149 pro Tonne per Oktober gekauft hatte, kann z.B. der Kommissionär eines großen Müllers E sein, der, als im Frühjahr Weizen zu diesem ihm sehr billig scheinenden Preise für den Herbst zu kaufen war, sich den Weizen, den er im Winter vermahlen will, durch Abschluß des Termingeschäfts per Oktober gesichert hat. Er entgeht dadurch der Gefahr, im Fall – wie er befürchtet – der Preis des Weizens später steigt, ihn teurer bezahlen zu müssen und nachher beim Verkauf des Mehls einen geringeren Profit zu machen.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 27.10.2004 
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