Der Kommissionär


Er ist aber erweitert, unleugbar, nicht nur nach der Richtung, daß minder bemittelte, sondern auch daß minder sachverständige Personen daran teilnehmen können. Der Spekulant, der heute in Weizen »fixt« und im nächsten Monat zum Hafer übergeht, braucht zu beidem sonst nicht die geringste berufliche Beziehung zu haben. Er hat sie auch oft genug nicht, sondern spielt eben ziemlich ins Blinde, einem dunklen Gefühl von der wahrscheinlichen Richtung der Preisbewegung folgend, deren innere Gründe zu durchschauen und abzuwägen ihm jede Bildung fehlt. Der Mechanismus der Spekulation ist eben ein so verhältnismäßig einfacher, daß er auch dem beruflich gänzlich Fernstehenden bald handlich erscheint, um da zu ernten, wo er nicht gesät hat. Speziell dem »Publikum« draußen ist der Zutritt zur Spekulation zweifellos durch die Natur des Terminhandels wesentlich erleichtert. Der Kommissionär, an den sich der Außenstehende wendet, begnügt sich, wo ihm die Kreditwürdigkeit zweifelhaft ist, einen »Einschuß« von einigen Prozent und, – falls sich die Kurse zuungunsten des Kunden ändern, so daß die Verlustchance desselben und damit das Risiko des Kommissionärs, daß der Kunde diesen Verlust nicht zahlen kann, steigt, – »Nachschüsse« zu verlangen. Im übrigen schließt er im Auftrage des Kunden für dessen Rechnung das Geschäft und demnächst bei Heranrücken des Termins nach dessen Anweisung entweder ein Realisationsgeschäft ab oder »prolongiert« das Engagement, indem er entweder für Rechnung des Kunden ein Reportgeschäft abschließt, oder selbst als »Hereinnehmer« die Papiere oder Waren bis zu einem folgenden Termin behält. – Auch die Stellung des Kommissionärs hat sich nun – in ähnlicher Weise wie die des Maklers – geändert. Im deutschen Handelsgesetzbuch wird als die Regel behandelt, daß der Kommissionär im Auftrage des Kunden mit einem Dritten abschließt. Aus diesem Abschluß ist er mithin berechtigt und verpflichtet: gegen den Dritten hat der Kunde direkt keinerlei Ansprüche und umgekehrt, der Kommissionär erledigt alles Weitere, nimmt Waren und Geld in Empfang und legt dem Kunden dann Rechnung; Gewinnchance und Gefahr des Geschäftes gehen auf Rechnung des Kunden, der Kommissionär erhält seine »Provision«. Mit Vergrößerung der Verkehrskreise wird das teilweise anders. Der Kunde will mit dem Dritten, dessen Person und Kreditwürdigkeit er nicht kennt, nichts zu tun haben, sondern nur mit seinem Kommissionär. Diesem seinerseits ist es lästig, stets speziell Rechnung legen zu müssen. Das ist auch schon deshalb oft gar nicht möglich, weil der Kommissionär, wenn er – wie es häufig ist – eine Mehrzahl von Aufträgen zum Kauf desselben Papiers bekommt, z.B. 5 verschiedene Aufträge zum sofortigen Kauf von 10000, 100000, 30000, 20000 und 15000 Mark, im ganzen also 175000 Mark Nominalbetrag eines Papiers, diese Aufträge unter Umständen nur durch z.B. drei Käufe von 90000, 60000 und 25000, zusammen 175000 Mark, zu 3 verschiedenen Preisen erledigen kann, also gar nicht imstande ist, speziell über den einzelnen Posten Rechnung zu legen, und überdies vielleicht besser einen Teil aus eigenen Vorräten zulegen würde, anstatt durch die starke Nachfrage den Preis für die Kunden allzustark zu verteuern. Die Gesetze geben deshalb jetzt dem Kommissionär meist das Recht des sogenannten »Selbsteintrittes«, d.h. sie gestatten ihm, statt jeder speziellen Rechnungslegung dem Kunden einfach den im Kursblatt notierten Börsenkurs des betreffenden Zeitpunktes zu berechnen, indem sie annehmen – ob immer mit Recht, werden wir noch sehen –, daß dadurch das Interesse des Kunden genügend gewahrt und der Kommissionär sicher zu kontrollieren sei. Für die Erfüllung des Geschäfts haftet dann der Kommissionär dem Kunden persönlich. Von diesem Recht machen die Kommissionäre fast ausnahmslos Gebrauch, ohne Widerspruch der Kunden, welchen ja eben nur an der Haftung ihres ihnen bekannten Kommissionärs liegt. Aber natürlich ist damit der Schleier vor den Vorgängen auf der Börse für den draußenstehenden Kunden noch dichter zugezogen, als dies ohnehin der Fall ist. Was eigentlich hinter diesem Schleier geschieht, wie die Kursnotizen zustande kommen, sieht der spekulierende Kunde nicht: Die Markterweiterung durch Heranziehung des Publikums, wie sie das Termingeschäft erleichtert, zieht – das ist zweifellos – Leute zum Börsenverkehr heran, die jeder Sachkunde und auch jedes Antriebes, sich selbst für Gewinn und Verlust verantwortlich zu fühlen und also selbständig die Vorgänge auf der Börse zu prüfen, geradezu entbehren müssen.


 © textlog.de 2004 • 13.10.2024 12:19:40 •
Seite zuletzt aktualisiert: 27.10.2004 
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