Wissen


3) Wissen. — Das Fürwahrhalten aus einem Erkenntnisgrunde, der sowohl objektiv als subjektiv zureichend ist, oder die Gewißheit ist entweder empirisch oder rational, je nachdem sie entweder auf Erfahrung — die eigene sowohl als die fremde mitgeteilte — oder auf Vernunft sich gründet. Diese Unterscheidung bezieht sich also auf die beiden Quellen, woraus unser gesamtes Erkenntnis geschöpft wird: die Erfahrung und die Vernunft.

Die rationale Gewißheit ist hinwiederum entweder mathematische oder philosophische Gewißheit. Jeneist intuitiv, diese diskursiv.

Die mathematische Gewißheit heißt auch Evidenz, weil ein intuitives Erkenntnis klärer ist als ein diskursives. Obgleich also beides, das mathematische und das philosophische Vernunfterkenntnis an sich gleich gewiß ist: so ist doch die Art der Gewißheit in beiden verschieden. —

Die empirische Gewißheit ist eine ursprüngliche (originarie empirica), so fern ich von etwas aus eigener Erfahrung, und eine abgeleitete (derivative empirica), sofern ich durch fremde Erfahrung wovon gewiß werde. Diese letztere pflegt auch die historische Gewißheit genannt zu werden.

Die rationale Gewißheit unterscheidet sich von der empirischen durch das Bewußtsein der Notwendigkeit, das mit ihr verbunden ist; — sie ist also eine apodiktische, die empirische dagegen nur eine assertorische Gewißheit. — Rational gewiß ist man von dem, was man auch ohne alle Erfahrung a priori würde eingesehen haben. Unsre Erkenntnisse können daher Gegenstände der Erfahrung betreffen und die Gewißheit davon kann doch empirisch und rational zugleich sein, so fern wir nämlich einen empirisch gewissen Satz aus Prinzipien a priori erkennen.

Rationale Gewißheit können wir nicht von allem haben ; aber da, wo wir sie haben können, müssen wir sie der empirischen vorziehen.

Alle Gewißheit ist entweder eine unvermittelte oder eine vermittelte, d. h. sie bedarf entweder eines Beweises, oder ist keines Beweises fähig und bedürftig. — Wenn auch noch so vieles in unserm Erkenntnisse nur mittelbar, d. h. nur durch einen Beweis gewiß ist: so muß es doch auch etwas Indemonstrables oder unmittelbar Gewisses geben und unser gesamtes Erkenntnis muß von unmittelbar gewissen Sätzen ausgehen.

Die Beweise, auf denen alle vermittelte oder mittelbare Gewißheit eines Erkenntnisses beruht, sind entweder direkte oder indirekte, d. h. apagogische Beweise. — Wenn ich eine Wahrheit aus ihren Gründen beweise: so führe ich einen direkten Beweis für dieselbe; und wenn ich von der Falschheit des Gegenteils auf die Wahrheit eines Satzes schließe, einen apagogischen. Soll aber dieser letztere Gültigkeit haben: so müssen sich die Sätze kontradiktorisch oder diametraliter entgegen gesetzt sein. Denn zwei einander bloß konträr entgegengesetzte Sätze (contrarie opposita) können beide falsch sein. Ein Beweis, welcher der Grund mathematischer Gewißheit ist, heißt Demonstration und der der Grund philosophischer Gewißheit ist, ein akroamatischer Beweis. Die wesentlichen Stücke eines jeden Beweises überhaupt sind die Materie und die Form desselben; oder der Beweisgrund und die Konsequenz.

Vom Wissen kommt Wissenschaft her, worunter der Inbegriff einer Erkenntnis, als System, zu verstehen ist. Sie wird der gemeinen Erkenntnis entgegen gesetzt, d. i. dem Inbegriff einer Erkenntnis, als bloßem Aggregate. Das System beruht auf einer Idee des Ganzen, welche den Teilen vorangeht; beim gemeinen Erkenntnisse dagegen oder dem bloßen Aggregate von Erkenntnissen gehen die Teile dem Ganzen vorher. — Es gibt historische und Vernunftwissenschaften.

In einer Wissenschaft wissen wir oft nur die Erkenntnisse, aber nicht die dadurch vorgestellten Sachen; also kann es eine Wissenschaft von demjenigen geben, wovon unsre Erkenntnis kein Wissen ist.

 

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