6. Kapitel

Liebenberg (das gegenwärtige); sein Schloss und seine Bilder, seine Kunst- und Erinnerungsschätze


Unter dem vielen, was seit 1867 in Liebenberg umgewandelt wurde, war auch das Schloß.

 

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Schloß Liebenberg wurde von den Bredows erbaut, die, beinahe zwei Jahrhunderte lang, von 1460 bis 1652, an dieser Stelle saßen. Von diesem ursprünglichen Bredowschlosse sind nur noch die Souterrains übrig, prächtige Kellergewölbe, darin sich bis diesen Tag die Küchen-, Wasch- und Wirtschaftsräume befinden.

Was ums Jahr 1652, als das verwüstete Liebenberg in den Besitz Jobst Gerhard von Hertefelds kam, an bewohnbaren Oberräumen aus der unmittelbar voraufgegangenen Epoche noch existierte, hat sich im einzelnen nicht feststellen lassen. Aus Aufzeichnungen des von stattgehabten herrschaftlichen Trauungen und Taufen erzählenden Kirchenbuches geht aber zur Genüge hervor, daß solche Räume wenigstens überhaupt vorhanden gewesen sein müssen und daß man sich mit diesen Resten aus der Bredowzeit bis zu Beginn des 18. Jahrhunderts begnügte. 1711 erst wurde das Unausreichende der überkommenen Wohnstätte lebhafter empfunden und der Oberjägermeister Samuel von Hertefeld entschied sich, wie schon hervorgehoben, unter Beibehaltung der alten Fundamente, für Errichtung eines Neubaues. Aber auch dieser Neubau, Hochparterre mit Mansarde, besaß immer mehr noch den Charakter eines Herrenhauses, als eines Schlosses und nur das Treppenhaus und die Korridore zeigten einigermaßen große Verhältnisse.

Dieser Bau des Oberjägermeisters blieb über hundertundzwanzig Jahre lang unverändert, und erst unter dem »letzten Hertefeld«, dessen Gastlichkeit mehr Fremdenzimmer erforderte, wurde, zwischen Erdgeschoß und Mansardendach, ein erstes Stock eingeschoben. Es war das Anfang der dreißiger Jahre, wonach wieder Ruhe folgte, bis Anfang der siebziger Jahre Graf Eulenburg immer deutlicher und immer unbequemer die Wahrnehmung machte, daß es dem Schloß, all seiner Räumlichkeiten unerachtet, oder vielleicht auch um dieserwillen, an einem großen Raume gebrach. Und daraufhin entstand 1875 ein Anbau, der, rechtwinklig auf die Mitte des alten Baues gerichtet, aus dem einfachen Langhaus ein Haus in Form eines lateinischen T herstellte.

Der Anbau selbst empfing mittlerweile den Charakter einer einzigen großen Halle, die, soweit meine Kenntnis märkischer Landsitze reicht, in unserer Provinz ihresgleichen kaum finden dürfte. Vielmehr gleicht sie, soweit Dimensionen mitsprechen, einer mittelalterlichen englischen »hall« und unterscheidet sich von einer solchen nur dadurch, daß ihr, unter Wegfall alles Steifen und Feierlichen, umgekehrt ein heiteres und anheimelndes Ansehen gegeben wurde. Dies geschah einerseits mittels Aufstellung einer 12000 Bände zählenden Bibliothek, aber wohl mehr noch dadurch, daß man eben diesen Raum, unbekümmert um seine Größe, zum eigentlichsten Versammlungs- und Aufenthaltsraum, kurzum zum gemeinschaftlichen Wohnzimmer machte. Hier sitzen die Damen am Schreib- und Maltisch, hier wird gelesen und musiziert, geplaudert und Billard gespielt, oft alles zu gleicher Zeit, und eben dadurch allem jener warme Ton gegeben, ohne den es eine wahre Wohnlichkeit nicht gibt. Ein vorgebauter Pavillon und ein Blick auf den Park unterstützen diesen Eindruck.

Außer diesem Neubau, darin sich das Leben im Schloß oder doch seine gesellige Seite konzentriert, ist es besonders das aus den Tagen des Oberjägermeisters herrührende Treppenhaus, was ein Interesse weckt. Es findet sich hier, auf Podesten und Korridoren, all jener »Urväter Hausrat« zusammen, jener Nipp im großen Stil, der den Besuch alter Schlösser so lehrreich und anziehend zu machen pflegt: Uhren mit und ohne Schlag, alte Rüstungen, die dann und wann einen Handschuh oder eine Beinschiene verlieren, Antiquitäten und Kuriositäten, und vor allem große, bunt und prächtig geschriebene Stammbäume, die keiner recht liest, als fürchte jeder die Stelle zu finden, wo sein eigener Name hinkommen und zu Zukunftsgeschlechtern sprechen wird.

Auf einzelne dieser Dinge des längeren oder kürzeren einzugehen, wird mir in nachstehendem obliegen.




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Seite zuletzt aktualisiert: 12.11.2007 
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