Übergehung

Übergehung. (Musik) Es geschieht bisweilen, dass in einem Tonstück ein Ton oder auch wohl ein ganzer Akkord, der nach einem vorhergehenden natürlicher Weise und nach den gewöhnlichen Regeln folgen sollte, übergangen oder ausgelassen und an seiner Stelle der, der erst auf ihn folgen sollte, genommen wird. Dieses geschieht hauptsächlich in den Fällen, wo ein Schluss erwartet wird, aber nicht erfolgt, wie in diesem Beispiele: oder in der Umkehrung da das Gehör nach dem ersten Akkord einen Schluss in die Tonika C erwartet. Die große Terz der Dominante G sollte als Leitton ihren Gang über sich in die Oktave der Tonika nehmen. Dieses geschiehet hier nicht; denn diese Terz tritt um einen halben Ton unter sich in die kleine Septime. Hier ist also nur ein einziger Ton übergangen, den das Gehör aber leicht ersetzt, so dass keine wirkliche Trennung des Zusammenhanges dadurch verursacht, sondern vielmehr die Fortschreitung desto gedrungener wird.

 Auf eine ähnliche Weise werden ganze Harmonien oder Akkorde übergangen, wie in diesem Beispiel: Die wahren Grundtöne sind hier Dominanten mit dem Sextnonenakkord. Dieser Satz entsteht aus diesem durch Verwechslungen der beiden Dominantenakkorde und Auslassung des ganzen Dreiklanges auf C und dieses Grundtons selbst.

 Überhaupt kann hier angemerkt werden, dass jeder Dominantenakkord, dessen Erwartung durch die vorhergehende Harmonie bereits erweckt worden ist, übergangen und an seiner Stelle sogleich der Akkord der Tonika genommen werden kann, da sie in so enger Verbindung stehen, dass der Zusammenhang durch die Auslassung nicht unterbrochen wird; als worauf es bei der Übergehung hauptsächlich ankommt. Folgende Beispiele kommen häufig vor und sind von angenehmer Wirkung: Bei a ist der Gakkord und bei b der Eakkord übergangen worden.

 


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