c. Die Harmonie


Höher daher als die bloße Gesetzmäßigkeit steht auf dieser Stufe die Harmonie.

Die Harmonie nämlich ist ein Verhalten qualitativer Unterschiede, und zwar einer Totalität solcher Unterschiede, wie sie im Wesen der Sache selbst ihren Grund findet. Dies Verhalten tritt aus der Gesetzmäßigkeit, insofern sie die Seite des Regelmäßigen an sich hat, heraus und geht über die Gleichheit und Wiederholung hinweg. Zugleich aber machen sich die qualitativ Verschiedenen nicht nur als Unterschiede und deren Gegensatz und Widerspruch geltend, sondern als zusammenstimmende Einheit, welche alle ihr zugehörigen Momente zwar herausgestellt hat, sie jedoch als ein in sich einiges Ganzes enthält. Dies ihr Zusammenstimmen ist die Harmonie. Sie besteht einerseits in der Totalität wesentlicher Seiten sowie andererseits in der aufgelösten bloßen Entgegensetzung derselben, wodurch sich ihr Zueinandergehören und ihr innerer Zusammenhang als ihre Einheit kundgibt. In diesem Sinne spricht man von Harmonie der Gestalt, der Farben, der Töne usf. So sind z. B. Blau, Gelb, Grün und Rot die im Wesen der Farbe selbst liegenden notwendigen Farbenunterschiede. In ihnen haben wir nicht nur Ungleiche wie in der Symmetrie, die zu äußerlicher Einheit sich regelmäßig zusammenstellen, sondern direkte Gegensätze, wie Gelb und Blau, und deren Neutralisation und konkrete Identität. Die Schönheit ihrer Harmonie liegt nun im Vermeiden ihres grellen Unterschiedes und Gegensatzes, der als solcher zu verlöschen ist, so daß sich in den Unterschiedenen selbst ihre Übereinstimmung zeigt. Denn sie gehören zueinander, weil die Farbe nicht einseitig, sondern wesentliche Totalität ist. Die Forderung solcher Totalität kann so weit gehen, daß, wie Goethe sagt, das Auge, wenn es auch nur eine Farbe als Objekt vor sich hat, subjektiv dennoch ebensosehr die andere sieht. Unter den Tönen sind z. B. die Tonika, Mediante und Dominante solche wesentliche Tonunterschiede, die zu einem Ganzen vereinigt in ihrem Unterschiede zusammenstimmen. Ähnlich verhält es sich mit der Harmonie der Gestalt, ihrer Stellung, Ruhe, Bewegung usf. Kein Unterschied darf hier für sich einseitig hervortreten, weil dadurch die Übereinstimmung gestört wird.

Aber auch die Harmonie als solche ist noch nicht die freie ideelle Subjektivität und Seele. In dieser ist die Einheit kein bloßes Zueinandergehören und Zusammenstimmen, sondern ein Negativsetzen der Unterschiede, wodurch erst ihre ideelle Einheit zustande kommt. Zu solcher Idealität bringt es die Harmonie nicht. Wie z. B. alles Melodische, obschon es die Harmonie zur Grundlage behält, eine höhere, freiere Subjektivität in sich hat und dieselbe ausdrückt. Die bloße Harmonie läßt überhaupt weder die subjektive Beseelung als solche noch die Geistigkeit erscheinen, obschon sie von selten der abstrakten Form her die höchste Stufe ist und schon der freien Subjektivität zugeht.

Dies wäre die erste Bestimmung der abstrakten Einheit, als die Arten der abstrakten Form.


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