11. Der Reiseverkehr


Im Falle, dass jemand einen in einer andern Stadt wohnhaften Freund zu besuchen wünscht, oder es ihn verlangt, einen andern Ort zu sehen, kann er von seinen Syphogranten und Traniboren leicht die Erlaubnis dazu erhalten, wofern man seiner nicht zu einer Arbeit bedarf. Er wird mit einer Anzahl Anderer, die zu reisen wünschen, fortgeschickt, mit einem Briefe des Fürsten versehen, der die Erlaubnis zu reisen enthält und den Tag der Rückkehr vorschreibt. Man gibt ihm einen Wagen und einen Sklaven mit, der die Zugochsen zu führen und zu besorgen hat. Wofern sie aber nicht Frauen mitnehmen, wird der Wagen als etwas Lästiges und Hinderliches zurückgewiesen. Auf der ganzen Reise führen sie nichts mit sich, aber es geht Ihnen gleichwohl nichts ab, denn sie sind ja überall wie zu Hause.

Wenn einer an einem Orte sich länger als einen Tag aufhält, so nimmt er die Arbeit in seinem Handwerk auf und wird von seinen Zunftgenossen auf's zuvorkommendste behandelt.

Wenn einer eigenmächtig sich außerhalb seines Bezirkes herumtreibt, und ohne den fürstlichen Erlaubnisschein ergriffen wird, so gereicht ihm das zum Schimpf, er wird wie ein Flüchtling zurückgewiesen, scharf gezüchtigt, und gerät im Wiederholungsfalle in die Sklaverei.

Wenn einen die Lust anwandelt, die Fluren seines Stadtgebiets zu durchschweifen, so ist ihm das nicht verwehrt, wofern er die Erlaubnis seines Vaters und die Zustimmung seiner Ehefrau dazu hat. Aber in jedem Landstrich, wohin er kommt, erhält er nicht früher Nahrung, bevor er so viel Arbeit geleistet hat, entweder Vormittags oder vor dem Abendessen, als es dort Brauch ist. Unter dieser Bedingung darf Jeder sich innerhalb des Gebietes der Stadt, in der er wohnt, frei bewegen. Denn er wird ihr so nicht minder nützlich sein, als wenn er in der Stadt selbst weilte.

Ihr seht daher schon, wie es gar keine Gelegenheit zum Müßiggang, keinen Vorwand zum Faulenzen gibt. Keine Weinkneipe, keine Bierkneipe, kein Bordell, keine Gelegenheit zur Sittenverderbnis, keine Schlupfwinkel, keine heimliche Versammlung, sondern die Augen Aller, die stets auf ihn gerichtet sind, zwingen ihn zu seiner gewohnten Arbeit oder zu ehrbarer Muße.


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