Möglichkeit der Nachahmung in England


Als ich so gesprochen und hinzugesetzt hatte, ich sähe keinen Grund ein, warum es nicht auch in England so gehalten werden könne, und zwar mit viel besserem Erfolge, als jene Art der Justizpflege, die jener Rechtsgelehrte so hoch gepriesen hatte, versetzte dieser, der Rechtsgelehrte nämlich, ein derartiges Verfahren könne in England nie eingeführt werden, ohne den Staat an den Rand des Verderbens zu bringen. Und dazu bewegte er das Haupt hin und her, rümpfte die Lippen und dann schwieg er. Und alle, die zugegen waren, traten in seine Fußstapfen, d.h. seiner Meinung bei.‹ Da sagte der Kardinal:

›Es wäre wohl schwer zu sagen, ob dieses System bei uns eingefüllt werden könnte, oder nicht, ohne einen Versuch damit gemacht zu haben. Wenn aber ein Todesurteil gesprochen ist, könnte der Fürst Aufschub desselben gebieten und diese Sitte könnte erprobt werden, nachdem die Privilegien der Asyle aufgehoben worden, dann aber, wenn sich die Sache durch den Erfolg als vorteilhaft herausstellt, wäre es richtig, sie einzuführen, im andern Falle möge die Todesstrafe an denen, die vorher zu ihr verurteilt worden, vollzogen werden; darin liegt nichts, was mehr oder weniger ungerecht wäre, als wenn der Vollzug sofort erfolgt, und daraus erwächst in der Zwischenzeit nicht die geringste Gefahr. Es scheint mir auch, dass gegen die Landstreicher auf dieselbe Weise recht gut vorgegangen werden könnte, gegen die wir bisher so viele Gesetze erlassen haben, ohne doch etwas ausgerichtet zu haben.‹

Als der Kardinal das gesagt hatte, was sie, als ich dasselbe vorgebracht hatte, nur geringschätzig ausgenommen hatten, da überhäuften sie es alle mit Lobsprüchen, namentlich aber das von den Landstreichern, weil er das aus sich selbst hinzugefügt hatte.


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