Wille - Planck, Feuerbach, Natorp

Als selbständige psychische Kraft faßt den Willen FORTLAGE (Syst. d. Philos. I, 464. s. Trieb) auf. Ferner ULRICI (Leib u. Seele S. 559, 607), Der eigentliche Wille ist von Trieb und Begehren verschieden, ist Selbstbetätigung, hemmende Funktion, setzt ein Unterscheiden voraus (Gott u. d. Nat. S. 577). Nach M. CARRIERE ist das geistige Wesen »ein ewiges Wollen seiner selbst« (Ästh. I, 37). »Unser Wesen ist Selbstgestaltungskraft. vom Bewußtsein erleuchtet, heißt sie Wille« (Sittl. Weltordn. S. 76). »Der Wille ist das Wirkende, sich aus sich selbst Entscheidende und Bestimmende, er ist das reine Können, das sich durch die Vernunft erleuchten läßt, dein der Gedanke Ziele setzt und Wege weist, der selber aber das Bewegende, der Quell der Tat ist« (Sittl. Weltordn. S. 32). Die göttliche Urkraft ist Wille (l. c. S. 132). PLANCK bestimmt den Willen als »das Beherrschende im Menschen« (Testam. ein. Deutsch. S. 45). Der Wille ist eine »übersinnliche, d.h. von aller unmittelbaren Beziehung auf die Nervenbestimmtheiten und die Sinnesempfindungen geschiedene Form der Selbstbestimmung« (l. c. S. 325). Nach J. H. FICHTE ist der Wille »die Fähigkeit des Geistes, seinen gegebenen Zustand... zu verändern oder ihn gegen die eintretende Veränderung festzuhalten«, »das Vermögen, aus sich selbst sich zu bestimmen« (Psychol. II, 131). Er ist »der gemeinsame Träger und der Grund aller Zustände und Veränderungen im Geiste« (l. c. S. 132). Erkennen, Fühlen, Wollen sind untrennbar (l. c. S. 133). Einen abstrakten Willen gibt es nicht (l. c. S. 125), auch kein Subjektloses Wollen. »Jeder Wille ist Eigenwille eines Realwesens« (l. c. S. 125). Im weiteren Sinne ist Wille »die Selbstbehauptungsmacht in jedem Wesen« (l. c. S. 124). Der »Grundwille« ist »dasjenige, was der Mensch durch alle einzelnen Volitionen hindurch bleibend und unablassend, instinktiv oder bewußt anstrebt« (l. c. II, 77 f.). Nach L. FEUERBACH ist der Wille »Selbstbestimmung, aber innerhalb einer vom Willen des Menschen unabhängigen Naturbestimmung« (WW. X, 51 ff., 58. »Ich will heißt, ich will glücklich sein«, S. 64 f.). Nach LOTZE kann der Wille »nur jene innern psychischen Zustände erzeugen, welche der Naturlauf zu Anfangspunkten der Wirkung nach außen bestimmt hat. die Ausführung der Wirkung dagegen muß er der eigenen unwillkürlichen Kraft überlassen, mit der jene Zustände ihre Folgen herbeizuführen genötigt sind« (Med. Psychol. S. 301). Der Wille enthält »ein eigentümliches Element geistiger Regsamkeit«, ist nicht aus Vorstellung und Gefühl ableitbar (Mikrok. I2, 286). Die wahre Wirksamkeit des Willens besteht in der »Entscheidung über einen gegebenen Tatbestand« (l. c. S. 288. vgl. S. 269 ff.). »Das Gefühl, welches unsere Bewegungen begleitet, ist... nicht die Empfindung unseres Willens in dem Schwunge seiner den Erfolg erzwingenden Tätigkeit, sondern die Wahrnehmung der Effekte des Willens, nachdem sie auf völlig unwahrnehmbare Weise hervorgebracht sind« (Mikrok. III2, 590). Nach v. KIRCHMANN gehört das Wollen zu den »elementaren Zuständen der Seele« (Grundbegr. d. Rechts u. d. Mor. S. 6). Die Stärke des Willens wird hauptsächlich durch die Stärke der Gefühle bestimmt, die als Triebfedern wirken. Das Wollen gehört mit den Gefühlen zu den »seienden Zuständen« der Seele (l. c. S. 7). Nach B. CARNERI ist der Wille »die in Tätigkeit übergehende Seele« (Sittl. u. Darwin. S. 132). Nach A. SPIR ist unser Wille »der Ausdruck des in unserem Wesen liegenden realen Widerspruchs« (Denk. n. Wirkl. II, 152). »Aller Wille entspringt aus dem innern Widerspruch, welcher als Schmerz und Mangel an Befriedigung gefühlt wird, und hat zum Ziele die Beseitigung dieses Widerspruchs, d. k. einen Zustand der Identität des fühlenden Wesens mit sich« (l. c, S. 158). Nach W. ROSENKRANTZ entwickelt sich das Wollen wie das Denken aus dem »Vermögen der freien Selbstbestimmung« (Wissensch. d. Wiss. I, 240). Nach GUTBERLET ist der Wille ein mit Erkenntnis sinnlicher oder geistiger Güter verbundenes Streben (Psychol. S. 172 ff.). Nach HAGEMANN setzt das Wollen eine besondere Kraft der Seele voraus. Der Wille ist »das Vermögen, ungenötigt sich selbst zu bestimmen« (Psychol.3, S. 121 f.). - TÖNNIES versteht unter dem »Wesenwillen« »das psychologische Äquivalent des menschlichen Leibes« (Gem. u. Gesellsch. S. 99 f.). Eine Form dieses Willens ist das Gedächtnis (l. c. S. 113. s. Voluntarismus). SIGWART erklärt: »Das bloße im Moment auf äußere Reize entstehende Begehren erscheint als etwas Passives, was dem Subjekt angetan wird, was es in sich findet..., erst wenn die Reflexion auf das eigene Selbst dazwischen tritt, das die unwillkürlichen Regungen beherrscht und entweder hemmt oder durch eigene Tätigkeit bejaht und zu den seinigen macht, tritt das Wollen ein« (Klein. Schrift. II2, 141. vgl. Log. II2, 727 f., Voluntarismus). Nach NATORP ist Wille »Zielsetzung, Vorsatz einer Idee, d. i. eines Gesollten« (Sozialpäd.2, S. 5). »Der letztbestimmende Grund einer jeden Zwecksetzung... ist nichts anderes als die jeder einzelnen Willensentscheidung vorgehende weil logisch übergeordnete Einheit, in der alle Zwecksetzung sich vereinige« (l. c. S. 37). Alles Wollen setzt »die formale Einheit der Idee, nämlich des unbedingt Gesetzlichen« als Prinzip voraus (l. c. S. 40 f.). »Alle Tendenz ist Tendenz zur Einheit« (l. c. S. 46). »Verstand und Wille sind nicht zwei an sich selbständige, erst hinterher zusammenwirkende Vermögen oder seelische Kräfte, sondern sie sind als verschiedene, doch notwendig zusammengehörende Richtungen eines und desselben Bewußtseins nur in der Abstraktion zu unterscheiden« (l. c. S. 54). Willenstendenz (»Richtung, Strebung, Tendenz«) ist schon in allem Wahrnehmen und Denken (l. c. S. 56 f.). Das Bewußtseinsmoment: »Setzung eines Objekts als sein sollend« ist etwas Ursprüngliches (l. c. S. 59). Nach dem Grade der Bewußtheit der Tendenz ergibt sich eine Folge von »Stufen der Aktivität«: Trieb (l. c. S. 62 ff.), Wille (l. c. S. 67 ff.), Vernunftwille (l. c. S. 74 ff.). Den Willen konstituiert die »konzentrative Tätigkeit«, die »praktische Objektsetzung« (l. c. S. 68 f.). Für den reinen oder Vernunftwillen ist »das reine Formgesetz des Willens maßgebend« (l. c. S. 75). »Was sich widerspricht, kann schlechterdings nicht sein. was sich nicht unter ein einstimmiges Gesetz des Wollens fügt kann nicht sein sollen« (ib.. vgl. Allgem. Psychol. 1904. Grundlin. ein. Theor. d. Willensbild., Arch. f. syst. Philos. I - III, 1894 ff.). - H. SCHWARZ unterscheidet zwei Arten von Willensregungen: Begehren und eigentlicher Wille (Psychol. d. Will. S. 40 ff.). »Willensziele« sind »vorgestellte oder unvorgestellte Gegenstände, die, wenn sie wirklich werden, die Akte unseres Gefallens möglichst satt, unseres Mißfallens möglichst ungesättigt machen« (l. c. S. 181. vgl. S. 117). Das »mittelbare« Wollen beruht auf dem analytischen Vorziehen (s. d.), bezieht sich auf das Sein der Mittel (l. c. S. 320). Das Vorziehen ist ein Urphänomen (l. c. S. 318). Das Wollen löst sich auf in Lieberwollen, Gefallen und vorstellungsmäßiges Ursachbewußtsein (ib.). Unter dem Namen »Phänomene der Liebe und des Hasses« faßt BRENTANO Gefühl und Wille zur Einheit zusammen (Psychol. I, 307. Vom Urspr. sittl. Erk. S. 16). Dagegen trennt HÖFLER das Wollen vom Fühlen (Psychol. S. 19). Wollen ist eine Art des Begehrens (l. c. S. 20, 500 ff.. vgl. S. 520 ff.). (Über EHRENFELS s. unten.) Nach A. DÖRING ist der Wille »das Streben unter der Leitung der timologischen Vernunfterkenntnis« (Philos. Güterlehre S. 192. vgl. S. 191). - SCHUPPE betont, der »Wille« sei nicht eine geistige Substanz, aber »das Zeitding, daß diese Ereignisse, d. i. Willensregungen bestimmten Inhaltes bei gewissen Gelegenheiten ganz sicher eintreten, weil es zum Sein des Subjektes gehört« (Log. S. 128 f.). Wollen ist »seine eigene Lust wollen« (Grdz. d. Eth. S. 18). Nach REHMKE ist das Wollen der Kern des Seelenindividuums (Allg. Psych. S. 425). Statt Wollen sagt er »ursächliche Bewußtseinsbestimmtheit«, (l. c. S. 150, s. d.). Willenstätigkeit ist das Wirken des wollenden Bewußtseins (l. c. S. 360). »Alles Wollen ist Wollen von Lustbringendem« (l. c. S. 397). Das Wollen ist eine besondere Bewußtseinsbestimmtheit neben der gegenständlichen und zuständlichen. - Vgl. R. v. SCHUBERT- SOLDERN, Gefühl u. Wille, 1887.


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