
§ 64. Regeln für die kategorischen Vernunftschlüsse
Aus der Natur und dem Prinzip, der kategorischen Vernunftschlüsse fließen folgende Regeln für dieselben:
1) In jedem kategorischen Vernunftschlusse können nicht mehr noch weniger Hauptbegriffe (termini) enthalten sein als drei; — denn ich soll hier zwei Begriffe (Subjekt und Prädikat) durch ein vermittelndes Merkmal verbinden. —
2) Die Vordersätze oder Prämissen dürfen nicht insgesamt verneinen (ex puris negativis nihil sequitur); — denn die Subsumtion im Untersatze muß bejahend sein, als welche aussagt, daß ein Erkenntnis unter der Bedingung der Regel stehe. —
3) Die Prämissen dürfen auch nicht insgesamt besondere (partikulare) Sätze sein (ex puris particularibus nihil sequitur); — denn alsdenn gäbe es keine Regel, d. h. keinen allgemeinen Satz, woraus ein besonderes Erkenntnis könnte gefolgert werden. —
4) Die Konklusion richtet sich allemal nach dem schwächern Teile des Schlusses; d. h. nach dem verneinenden und besondern Satze in den Prämissen, als welcher der schwächere Teil des kategorischen Vernunftschlusses genannt wird (conclusio sequitur partem debiliorem). Ist daher
5) einer von den Vordersätzen ein negativer Satz: so muß die Konklusion auch negativ sein; — und
6) ist ein Vordersatz ein partikularer Satz: so muß die Konklusion auch partikular sein.
7) In allen kategorischen Vernunftschlüssen muß der Maior ein allgemeiner (universalis) — der Minor aber ein bejahender Satz (affirmans) sein; — und hieraus folgt endlich,
8) daß die Konklusion in Ansehung der Qualität nach dem Obersatze, in Rücksicht auf die Quantität aber nach dem Untersatze sich richten müsse.
Anmerk. Daß sich die Konklusion jederzeit nach dem verneinenden und besondern Satze in den Prämissen richten müsse, ist leicht einzusehen.
Wenn ich den Untersatz nur partikular mache und sage: Einiges ist unter der Regel enthalten: so kann ich in der Konklusion auch nur sagen, daß das Prädikat der Regel einigem zukomme, weil ich nicht mehr als dieses unter die Regel subsumiert habe. — Und wenn ich einen verneinenden Satz zur Regel (Obersatz) habe: so muß ich die Konklusion auch verneinend machen. Denn wenn der Obersatz sagt: Von allem, was unter der Bedingung der Regel steht, muß dieses oder jenes Prädikat verneinet werden: so muß die Konklusion das Prädikat auch von dem (Subjekt) verneinen, was unter die Bedingung der Regel subsumiert worden.