Wohnungswechsel


März und November sind die Ausziehzeiten

für jenen Hausherrn, dem der Mieter kündigt

beim Weltgericht.

Und leider gehts nicht ohne Streitigkeiten

und ohne daß man blutig sich versündigt,

gehts leider nicht.

 

Ihm heimzuzahlen, das ist die Entlohnung,

mit welcher jener jetzt vorlieb muß nehmen

statt des Gewinns.

Und die Parteien wechseln nun die Wohnung,

der Hausherr muß sich ftirder anbequemen

und zahlt den Zins.

 

Nicht werden die Parteien ihrem Hasse

— politisch-garstgen Liedes letzter Strophe —

je ganz entfliehn.

Ein Kabinett mit Aussicht auf die Gasse

ist jenem mit der Aussicht nach dem Hofe

doch vorzuziehn!  

 

 

 

Nr. 551, XXII. Jahr 

August 1920.


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