Erfahrung - Hume, Kant


HUME fragt weniger, woraus die Erfahrung entsteht, als woraus sie besteht nach ihrem Gehalt (RIEHL, Zur Einf. in d. Philos. S. 87). Die Erfahrung beruht auf Gewohnheit, ihr Prinzip ist ein Glaube (s. d.). Erfahrung besteht in einer Folgerung auf Tatsachen. Apriorisch (s. d.) ist nur die Grundlage der Arithmetik (Treat. Einl. S. 5). Die Existenz von Dingen, die Verbindungen der Ereignisse sind nur durch Erfahrung zu erkennen (l.c. III, sct. ff). Was nicht auf Erfahrung zurückzuführen ist, gehört der Einbildungskraft an, hat nur subjektive Gültigkeit, wie die Kausalität (s. d.). Ein Begriff (idea, thought) hat nur dann Erkenntniswert, wenn er als die »Kopie« (copie, image) einer sinnlichen Bewußtseinstatsache (einer »impression«) zu verifizieren ist (l.c. I, sct. 1). Die schottische Schule nimmt Prinzipien (s. d.) an, deren Gewißheit unabhängig von der Erfahrung feststeht. Erfahrung erzeugt keine logische Notwendigkeit. So REID: »Experience informs us only of what is, or has been, not of what must be« (Ess. on the pow. II, p. 281).

So lehrt auch KANT. »Erfahrung gibt niemals ihren Urteilen wahre oder strenge, sondern nur angenommene und komparative Allgemeinheit (durch Induktion), so daß es eigentlich heißen muß: soviel wir bisher wahrgenommen haben, findet sich von dieser oder jener Regel keine Ausnahme« (Kr. d. r. Vern. S. 648 f.). Erfahrung »lehrt mich zwar, was da sei und wie es sei, niemals aber, daß es notwendigerweise so und nicht anders sein müsse« (Prolegom. § 14). Kant fragt: wie ist Erfahrung möglich? Was ist die Grundlage der Erfahrungen, welches sind die Bedingungen zu einer Erfahrung, was lehrt uns die Erfahrung, wie weit reicht sie? Es zeigt sich, daß die Erfahrung ein a priori (s. d.) enthält, daß sie selbst eine Intellektualsfunktion sei, indem sie die synthetische Tätigkeit des einheitlichen Bewußtseins voraussetzt. Alle Erkenntnis beginnt mit der Erfahrung, aber das Erkennen selbst enthält Formen (s. d.), die erst die Erfahrung konstituieren. Die Erfahrung bietet nur die Erkenntnis von Erscheinungen (s. d.), die ein Unerfahrbares, das Ding an sich (s. d.), voraussetzen. Erfahrung ist »das Erkenntnis der Gegenstände der Sinne als solcher, d. i. durch. empirische Vorstellungen, deren man sich bewußt ist (durch verbundene Wahrnehmungen)« (Üb. d. Fortschr. d. Met. S. 114). Erfahrung besteht »in der synthetischen Verknüpfung der Erscheinungen in einem Bewußtsein, sofern dieselbe notwendig ist«. Sie bedarf »reiner Verstandesbegriffe« zu ihrer Allgemeingültigkeit (Prolegom. § 22, 26). »Erfahrung ist ohne Zweifel das erste Produkt, welches unser Verstand hervorbringt, indem er den rohen Stoff sinnlicher Empfindungen bearbeitet... Gleichwohl ist sie bei weitem nicht das einzige Feld, darin sich unser Verstand einschränken läßt. Sie sagt was zwar, was da sei, aber nicht, daß es notwendigerweise so und nicht anders sein müsse. Eben darum gibt sie uns auch keine wahre Allgemeinheit...« (Krit. d. r. Vern. S. 35). »Wenn aber gleich alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anhebt, so entspringt sie darum doch nicht eben alle aus der Erfahrung. Denn es könnte wohl sein, daß selbst unsere Erfahrungserkenntnis ein Zusammengesetztes aus dem sei, was wir durch Eindrücke empfangen, und dem, was unser eigenes Erkenntnisvermögen (durch sinnliche Eindrücke bloß veranlaßt) aus sich selbst hergibt, welchen Zusatz wir von jenem Grundstoffe nicht eher unterscheiden, als bis lange Übung uns darauf aufmerksam und zur Absonderung desselben geschickt gemacht hat« (l.c. 2. A., S. 647). Alle Erfahrung enthält »außer der Anschauung der Sinne, wodurch etwas gegeben wird, noch einen Begriff von einem Gegenstande, der in der Anschauung gegeben wird oder erscheint: demnach werden Begriffe von Gegenständen überhaupt, als Bedingungen a priori, aller Erfahrungserkenntnis zum Grunde liegen« (l.c. S. 110). »Alle Erfahrung... besteht aus Anschauung eines Gegenstandes, d. i. einer unmittelbaren und einzelnen Vorstellung, durch die der Gegenstand, als zum Erkenntnis gegeben, und aus einem Begriff, d. i. einer mittelbaren Vorstellung durch ein Merkmal, was mehreren Gegenständen gemein ist, dadurch er also gedacht wird« (Üb. d. Fortschr. d. Met. S. 105). Die »Prinzipien a priori«, nach denen allein Erfahrung möglich ist, sind die Formen der Objekte, Raum und Zeit, sowie die Kategorien (s. d.) (l.c. S. 115). Das »Synthetische der Erkenntnis« ist das Wesentliche der Erfahrung; der Empirismus ist unhaltbar (ib.). Erkenntnis gibt es nur »in dem Ganzen aller möglichen Erfahrung« (Kr. d. r. Vern. S. 148). Alle Erfahrungsobjekte müssen, um Erkenntnis zu gewähren, sich nach den Gesetzen des Verstandes richten (l.c. S. 18). Mehr als gesetzmäßige Verknüpfungen von Erfahrungen kann keine Erkenntnis material enthalten. Das Unbedingte (s. d.), das uns über die Erfahrung hinaustreibt, kann doch nur »in praktischer Absicht« bestimmt werden (l.c. S. 20)).

Innere Erfahrung ist nicht ohne äußere Erfahrung möglich (l.c. S. 211). Sie besteht im Bewußtsein des »Ich denke« und kann »nicht als empirische Erkenntnis, sondern muß als Erkenntnis des Empirischen überhaupt angesehen werden« (l.c. S. 294).


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