Wahrheit - Kant, Goethe, Jacob

Als Übereinstimmung der Gedanken untereinander, als Entsprechen derselben gegenüber der Gesetzmäßigkeit des Verstandes bestimmt die Wahrheit KANT. Die Wahrheit im Urteilen besteht »in consensu praedicati cum subiecto dato« (De mund. sens. sct. II, §11). Das Formale aller Wahrheit besteht in der »Übereinstimmung mit den Gesetzen des Verstandes« (Krit. d. rein. Vern. S. 261). »Die formale Wahrheit besteht lediglich in der Zusammenstimmung der Erkenntnis mit sich selbst bei gänzlicher Abstraktion von allen Objekten insgesamt« (Log. S. 72. s. unten über das Kriterium der Wahrheit). »Daß alle Körper ausgedehnt sind, ist notwendig und ewig wahr, sie selbst mögen nun existieren oder nicht.... Der Satz will nur sagen: sie hängen nicht von der Erfahrung ab (die zu irgend einer Zeit angestellt werden muß) und sind also auf gar keine Zeitbedingung beschränkt, d. i. sie sind a priori als Wahrheiten erkennbar, welches mit dem Satze: sie sind als notwendige Wahrheiten erkennbar, ganz identisch ist« (Üb. eine Entdeck. 2. Abschn., S. 60). Die ewigen Wahrheiten sind bei Kant zu apriorischen (s. d.) Urteilen geworden. Von einer Auffassung der Wahrheit als Übereinstimmung des Denkens mit den Dingen (an sich) ist hier nicht mehr die Rede, da die Dinge an sich sich jeder Erkenntnis und Vergleichung entziehen. Objektiv wahr ist nach Kant ein allgemeingültiger (s. d.), den Denk- und Erfahrungsgesetzen gemäßer Satz.

Den Relativismus spricht GOETHE als: »Kenne ich mein Verhältnis zu mir selbst und zur Außenwelt, so heiße ich's Wahrheit. Und so kann jeder seine eigene Wahrheit haben, und es ist doch immer dieselbige« (WW. XIX, 53). AD. WEISHAUPT unterscheidet eine zweifache Wahrheit: »eine, welche anzeigt, was an der Sache selbst ist, das Objektive, Absolute der Wesen, der Kräfte außer uns. Diese Wahrheit heißt sodann absolute Wahrheit. Eine andere, welche die Wirkung anzeigt, welche dieses innere Objektive, bei diesen so organisierten Wesen, gemäß ihrer Rezeptivität hervorbringt: und diese letztere Wahrheit ist nicht absolut, sie ist relativ« (Üb. Material. u. Ideal.2, S. 158 f.). Ontologische Wahrheit ist »diejenige, in welcher sowohl die allgemeinen als jede besonderen, natürlichen oder künstlichen Organisationen übereinkommen« (l. c. S. 175 ff.). Die absolute Wahrheit ist unveränderlich, sie ist der Grund der relativen Wahrheit, sonst aber unbekannt. sie ist für Gott allein (l. c. S. 190 f.).

Im Kantschen Sinne erklärt JAKOB die Wahrheit als »Übereinstimmung unserer Gedanken mit dem Begriffe eines Objekts überhaupt und mit den allgemeinen Gesetzen des Denkens« (Log. § 100 f.. vgl. TIEFTRUNK, Log. § 116. HOFFBAUER, Log. § 359. CHR, G. SEYDLITZ, Üb. die Unterscheidungen des Wahr. u. Irrigen2, 1787). KRUG bestimmt: »Wahrheit überhaupt besteht in der Übereinstimmung unserer Vorstellungen und Erkenntnisse« (Log. § 22). Logische (formale, ideale) Wahrheit ist »Angemessenheit einer angeblichen Erkenntnis oder Wissenschaft zu den Gesetzen des bloßen oder analytischen Denkens, wie sie eben die Logik aufstellt. Die metaphysische (materiale, reale) Wahrheit aber ist Angemessenheit einer angeblichen Erkenntnis oder Wissenschaft zu den Gesetzen des synthetischen Denkens oder wirklichen Erkennens, wie sie die Metaphysik aufzustellen hat« (Handb. d. Philos. I, 131. vgl. S. 78). Nach GERLACH ist Wahrheit »diejenige Eigenschaft unserer Vorstellungen, daß sie den Gesetzen des Vorstellens gemäß gebildet sind« (Log. § 219). Nach ABICHT ist die rechte Wahrheit die »Unwandelbarkeit einer Kenntnis« (Log. 1802, S. 111). - MAASS erklärt: »Sofern das Verhältnis, welches in einem Urteile zwischen den vorgestellten Objekten gedacht wird, stattfindet, ist das Urteil wahr« (Log. § 193). Ähnlich BECK: »Wenn unter dem Begriffe, unter de ein Urteil einen Gegenstand stellt, dieser Gegenstand wirklich steht, so ist dieses Urteil wahr« (Log. 4 57). Nach BOUTERWEK ist die Wahrheit bei evidenten Sätzen »Übereinstimmung des Urteils mit einer gewissen, unserer geistigen Natur gemäßen Vorstellungsart, bei der wir es bewenden lassen müssen«. Im logischen Sinne ist Wahrheit »Übereinstimmung unserer Gedanken.. untereinander«. Empirische Wahrheit ist »Übereinstimmung unserer Urteile mit der sinnlichen Wahrnehmung«. Metaphysische Wahrheit ist »Übereinstimmung unserer Vorstellungen mit dem übersinnlichen Wesen der Dinge« (Lehrb. d. philos. Wissensch I, 33, 40, 48, 75). CALKER bemerkt: »Die unmittelbare Wahrheit ist das Sein der Dinge, wie es sich dem Menschen in dessen willenloser und neigungsloser und ganz ursprünglicher Beziehung zu demselben vermittelst der vernehmenden Erkenntniskraft zeigt.... Die mittelbare Wahrheit hingegen ist die Einstimmigkeit und Begründetheit aller Vorstellungen des denkenden Geistes.« »Endliche Wahrheit (physische oder empirisch-reale und rational-reale Wahrheit) ist das Sein der Dinge, wie es von dem Menschen in den bestimmten Begrenzungen von Zeit, Raum und grade einer Bewußtheit erkannt wird. Ewige Wahrheit (ideale Wahrheit) hingegen ist das Sein der Dinge, wie es unabhängig von jenen Begrenzungen durch Zeit, Raum und Bewußtheit sein Bestehen durch die Gottheit hat« (Denklehre S 546 f.. vgl. FRIES, Syst. d. Log. S. 183). Ewige Wahrheiten (Freiheit, Gottes Existenz u.s.w.) gibt es nach JACOBI, FR. KÖPPEN (Darstell. d. Wesens d. Philos. 1810).


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