Wissen - Hegel, Schleiermacher, Husserl

HEGEL erklärt: »Wissen drückt die subjektive Weise aus, in der etwas für mich, in meinem Bewußtsein ist, so daß es Bestimmung hat eines Seienden.« »Wissen ist also überhaupt dies, daß der Gegenstand, das andere ist und sein Sein mit meinem Sein verknüpft ist.« »Erkennen sagen wir dagegen, wenn wir von einem Allgemeinen wissen, aber es auch nach seiner besonderen Bestimmung fassen.« (WW. XI, 67. vgl. Phänomenolog. S. 67). Nach HINRICHS ist das Wissen dasjenige, »als welches Sein und Denken jedes dem andern gemäß ist oder miteinander übereinstimmen« (Grundlin. d. Philos. Log. S. 226 ff., 231. vgl. G. BIEDERMANN, Philos. als Begriffswiss. I, 63 ff.). Nach HILLEBRAND ist das Wissen »die adäguate Bestimmtheit des Begriffes« als Resultat seines Selbstbestimmungsprocesses (Philos. d. Geist. II, 66). Im Wissen gibt sich der Begriff seine wesenhafte Existenz (ib.). SCHLEIERMACHER betont: »Wissen und Sein gibt es für uns nur in Beziehung aufeinander. Das Sein ist das gewußte, und das Wissen weiß um das Seiende« (Philos. Sittenlehre, § 23). Das höchste Wissen ist im Bewußtsein als Quell alles anderen Wissens (l. c. § 33). Wissen ist das »Denken, welches a. vorgestellt wird mit der Notwendigkeit, daß es von allen Denkfähigen auf dieselbe Weise produziert werde und welches b. vorgestellt wird als einem Sein, dem darin gedachten, entsprechend« (Dialekt. S. 43). Es ist ein Denken, welches »in der Identität der denkenden Subjekte gegründet ist« (l. c. S. 48), »was alle Denkenden auf dieselbe Weise konstruieren können, und was dem Gedachten entspricht« (l. c. S. 315). H. RITTER bemerkt: »Das Erkennen bezeichnet die Tätigkeit, durch welche das Wissen wird«. Das Denken strebt nach dem Wissen (Abr. d. philos. Log. S. 9 ff.). Das Wissen ist »das Denken, welches dem Sein gleich ist« (l. c. S. 13). Das subjektive Kennzeichen des Wissens ist die »Überzeugung oder innere Gewißheit, mit welcher es gesetzt wird« (l. c. S. 12). Als Synthesis, Entsprechen von Denken und Sein bestimmt das Wissen auch CHALYBAEUS (Wissenschaftslehre, S. 212). Das »sich in sich selbst unterscheidende Wissen« ist das Bewußtsein (l. c. S. 213 f.). BACHMANN bestimmt: »Das Wissen beruht auf der Identität des Erkennenden und Erkannten mit der vollen Überzeugung von derselben. Wir wissen etwas, wenn wir erkennen, daß der Gegenstand des Wissens wirklich so ist, wie wir ihn uns denken, und die Erkenntnis desselben aus dem objektiven Sein des Gegenstandes und seinem Verhältnisse zu dem Erkennenden mit unwiderstehlicher Stärke hervorgeht« (Syst. d. Log. S. 268). Nach SCHOPENHAUER ist Wissen (im logischen Sinne) abstrakte Erkenntnis (W. a. W. u. V. I. Bd., § 12). »Das Ende und Ziel alles Wissens ist, daß der Intellekt alle Äußerungen des Willens nicht nur in die anschauliche..., sondern auch in die abstrakte Erkenntnis aufgenommen habe, - also daß alles, was im Willen ist, auch im Begriff sei« (Neue Paralipom. § 102). »Wenn ich mich besinne, - so ist es der Weltgeist, der zur Besinnung kommen will, die Natur, die sich selbst erkennen und ergründen will« (l. c. § 101. vgl. damit HEGEL unter »Philosophie«).

W. ROSENKRANTZ versteht unter einem »unbedingten Wissen« »ein solches, bei welchem mit der Wirklichkeit des Wissens zugleich die Einsicht in seine Möglichkeit Zusammentrifft« (Wissensch. d. Wiss. I, 114). Das Wissen ist »die Einheit des Subjekts und Objekts in der Vorstellung«, es ist vollendetes Erkennen (l. c. II, 74). Zur vollständigen Erkenntnis einer Sache gehört die Erlangung eines vollständigen Begriffes derselben. »Zum vollständigen Begreifen der Dinge gehört..., daß wir dieselben in die Elemente unseres Denkens auflösen und mittelst dieser den nämlichen Vorgang, durch welchen die Dinge außer uns entstanden sind, durch unsere eigene Denktätigkeit in uns wiederholen« (l. c. II, 76). Nach R. SEYDEL ist das Wissen ein »Zustand des Könnens, nämlich die Fähigkeit, einen Gegenstand nur in Gedanken genau zu wiederholen« (Log. S. 5). Das Wissen ist ein »In-mir-sein des Gegenstandes« (l. c. S. 9). Das Subjekt als wissendes ist die »Allmöglichkeit oder Urpotenz«, Gott im Ich (l. c. S. 25). JESSEN erklärt: »Was der menschliche Geist... findet, zu sich zurückklehrend mitbringt und als sein Eigentum aufbewahrt, ist sein Wissen« (Phys. d. menschl. Denk. S. 212). v. KIRCHMANN erklärt: »Im Gegenstand ist der Inhalt in der Seins- Form befaßt, in der Vorstellung in der Wissens- Form« (Kat. d. Philos.3, S. 53). Es gibt sechs Wissensarten: Wahrnehmung, Vorstellung, Aufmerksamkeit, Erinnerung, Fürwahrhalten, notwendiges Vorstellen (l. c. S. 50 ff.). HARMS betont: »Kein Wissen ohne einen Gegenstand, der die Voraussetzung und die Bedingung seiner Möglichkeit ist« (Psychol. S. 17). Der Trieb und Wille zum Wissen ist der Anfang aller Philosophie (l. c. S. 16).

E. DÜHRING setzt das Ideal des Wissens darin, »in dem Walten der Dinge gleichsam zu Hause zu sein und mithin außer den allgemeinen Notwendigkeiten auch die einzelnen Stücke des Inventars und die besondern Gebrauchsbeziehungen derselben zu kennen« (Log. S. 208). »Genaue und erschöpfende Wiedergabe von etwas oder überhaupt vom Sein und dessen Beziehungen in einem entsprechenden Denkbilde macht das vollständige Wissen aus« (Wirklichkeitsphilos. S. 370). Nach J. BAUMANN heißt Wissen »äußere oder innere Tatsachen in ihrer Eigentümlichkeit auffassen« (Philos. als Orientier. S. III). Nach O. LIEBMANN ist Wissen »das Bewußtsein der Naturgesetze, sowie dessen, was ihnen gemäß sein muß« (Anal. d. Wirkl.2, S. 566). Nach O. SCHNEIDER ist Wissen »ein Erkennen, ein Kennen aus einem Seienden heraus, auf der Grundlage eines Seins, mit der klaren und deutlichen Beziehung auf ein Sein« (Transzendentalpsychol. S. 205). Nach LIPPS ist Wissen ein »Urteilen, mit dem das Ganze unserer Erfahrung einstimmig ist« (Grundt. d. Seelenleb. S. 612). G. THIELE versteht unter Wissen im engeren Sinne den »ruhigen, sicheren Besitz einer Wahrheit«, im weiteren aber »jenes eigentümliche seelische Licht, das nicht nur im Denken, sondern auch im Wollen und Begehren, schon im Empfinden und Fühlen unser Seelenleben heller oder matter durchleuchtet und es vom bloßen, toten Sein spezifisch unterscheidet« (Philos. d. Selbstbewußts. S. 4). R. WHALE bemerkt: »Insofern wir... ein Vorkommnis als durch uns, für uns geboten erfassen, sprechen wir von einem Wissen dieses Vorkommnisses.« »Eine Vorstellung oder ein Gegenstand wird nämlich dann als › gewußter‹ bezeichnet, wenn eine Vorstellung in ihrer Existenz als von einer Ich- Tätigkeit abhängig gegeben ist« (Das Ganze d. Philos. S. 356 ff.). Ein wahres (metaphysisches) Wissen hat der Mensch nicht (l. c. S. 538. vgl. Kurze Erklär. S. 178). - Nach G. GERBER gehen die Akte des Wissens »von dem in seinem Wirken sich selber wissenden Ich aus, welches sie will, und während die Gefühle uns inne werden lassen, wie die Akte des universalen Bildes, welche uns berühren, sich zu unserem Dasein verhalten, merkt das wissende Ich auf die so in uns wirkenden Erscheinungen, wie wir sie vorstellen, selbst, weil es sie kennen und erkennen will... Wissen ist also ein Ergebnis unserer Kraft und unseres Wirkens« (Das Ich, S. 321). Zum eigentlichen Wissen kommt man erst durch die Sprache (l. c. S. 334. vgl. über das »namentliche« Wissen: GÖRING, Syst. d. krit. Philos. I, 142 ff.. UPHUES, Psychol. d. Erk. I, 183). Unpersönlich, nicht vom psychologischen Subjekt getragen ist das Wissen nach E. KÖNIG (Üb. d. letzt. Frag. d. Erk. I, 48 f.).

Nach F. MACH ist Wissen »Fürwahrhalten aus objektiven, innern, zwingenden und unabweisbaren Gründen« (Religions- und Weltprobl. I, 17). Nach H. LORM ist Wissen »eine Erkenntnis, deren Richtigkeit sich jedem menschlichen Verstande mit Notwendigkeit aufdrängt« (Grundlos. Optim. S. 21). Nach HUSSERL ist Wissen im engsten Sinne des Wortes »Evidenz davon, daß ein gewisser Sachverhalt gilt oder nicht gilt« (Log. Unters. I, 14). Als »allgemeingültiges Urteilen« bestimmt das (fertige) Wissen B. ERDMANN (Log. I, 6). Nach WUNDT wird die Meinung zum Wissen, »sobald sich mit ihr die Überzeugung ihrer tatsächlichen Wahrheit verbindet« (Log. I, 370). RIBOT spricht von einem »savoir potentiel« (L'évol. d. idées général. p. 148). Nach TWARDOWSKI besteht das Wissen um einen Gegenstand in der Fähigkeit, »(richtige) Urteile über einen Gegenstand zu fällen« (Üb. begriffl. Vorstellungen, Wissensch. Beilage zum 16. Jahresbericht d. Philos. Gesellsch. zu Wien, 1903, S. 26 f.). - Vgl. »Wissen und Glauben«, Erkenntnis, Bewußtsein, Gewißheit, Evidenz, Überzeugung, Skeptizismus, Relativismus, Wissensgefühle.


 © textlog.de 2004 • 29.03.2024 08:23:25 •
Seite zuletzt aktualisiert: 14.11.2004 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright  A  B  C  D  E  F  G  H  I  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z