Wahrheit

Wahrheit (alêtheia, alêthes, veritas, verum) ist ein Normbegriff (s. d.), ein theoretischer Wertbegriff. Die Wahrheit ist keine empirisch vorfindbare Eigenschaft eines Dinges, sie ist auch nicht ein Ding, etwas Selbständiges, Reales, sondern das »Wahr« ist ein Erkenntnischarakter, eine besondere Charakterisierung von Urteilen, Sätzen. Der Wahrheitsbegriff entsteht als solcher erst durch ein Beurteilen, durch ein (charakterisierendes, wertendes) Urteil über Urteile. Vorstellungen, Begriffe als solche sind weder wahr noch unwahr. Wahrheit ist ein Charakter nur von Urteilen, Behauptungen, Aussagen. 1) Formal-logische Wahrheit ist nichts als Richtigkeit (s. d.) der Gedanken, Schlußfolgerungen, Übereinstimmung der Gedanken untereinander gemäß den Denkgesetzen. Kriterium der Wahrheit ist hier die (unmittelbare oder mittelbare) Evidenz (s. d.) der Urteile, die absolute Denknotwendigkeit. Diese kommt auch zu 2) der transzendentalen Wahrheit, die in der Denknotwendigkeit (weil in der Gesetzmäßigkeit des Denkens selbst gegründeten) der Axiome (s. d.) besteht. 3) Materiale Wahrheit ist erst eigentliche Wahrheit, d.h. Übereinstimmung des Denkens (Gedachten, Denkinhaltes) mit dem Sein. Es gibt aber zwei Arten der materialen Wahrheit: a. empirische Wahrheit. Hier bedeutet die »Übereinstimmung« von Denken und Sein nicht die Abbildung u. dgl des Seienden im und durch das Denken, sondern Übereinstimmung des Einzelvorteils mit der wissenschaftlich, methodisch gesetzten, konstatierten Realität, objektiven (s. d.) Verhaltungsweise, die in einem System von Urteilen sich darstellt. Ein Urteil ist empirisch-objektiv wahr, wenn es objektive Gültigkeit (s. d.) hat, wenn es so ist, wie es die empirische Gesetzmäßigkeit fordert, wenn also dem Subjekt ein Prädikat zugeschrieben wird, wie es auf Grund methodisch verarbeiteter Erfahrung und kritischer Besinnung und Konklusion gefällt werden soll, muß. Das Kriterium (s. d.) der Wahrheit ist hier das Eintreffen des Geurteilten in einer (möglichen) Erfahrung, ergänzt durch die objektive Denknotwendigkeit! sowie die Übereinstimmung der Denkenden untereinander. 4) Metaphysische Wahrheit ist die Übereinstimmung des Denkens mit der absoluten Wirklichkeit (s. d.). Auch hier kann von einem »Abbilden« keine Rede sein, sondern die »Übereinstimmung« bedeutet hier ein mehr oder weniger treffendes Wiedergeben, Nachkonstruieren der transzendenten Wirklichkeits-Verhältnisse in immanenten, begrifflichen Symbolen (s. d.). Formal- logische und transzendentale Wahrheit sind absolute Wahrheit, d.h. ein berechtigter Zweifel ist hier (ernsthaft) unmöglich, und eine Beziehung, Relation hat hier nicht statt. Die empirisch-objektive Wahrheit kann vielfach nur auf annähernde Gültigkeit Anspruch machen, ist der Entwicklung unterworfen. Die metaphysische Wahrheit ist relativ, d.h. sie gilt nicht bloß oft nur annähernd, sondern hat Sinn immer nur für die Beziehung, die zwischen dem Erkennenden (etwa der Gattung Mensch) und den transzendenten Faktoren (s. d.) obwaltet. alle Urteile sind von metaphysisch- relativer Wahrheit, die eine Beziehung der transzendenten Faktoren zum Subjekt aussagen. Z.B. ist das Urteil »Gold ist ein Metall« empirisch-absolut wahr, aber metaphysisch nur von relativer Wahrheit, da das »An-sich« des Goldes nur in Beziehung auf ein erkennendes Wesen die im Begriffe »Gold« enthaltenen spezifischen Merkmale hat. An sich wahr ist jedes Urteil, dessen Geltung nicht von der Willkür irgend eines Subjekts abhängt, sondern in der »Natur der Dinge« so gegründet ist, daß zu jeder beliebigen Zeit von jedem Denkfähigen das gleiche Urteil gefällt werden muß oder müßte. In diesem Sinne ist die Geltung des an sich Wahren eine zeitlose, ewige, nicht aber ist etwa die Wahrheit eine an sich, ohne ein Denken seiende Wesenheit. An sich existiert nicht die Wahrheit (welche untrennbar, als Charakter, an ein Urteil geknüpft ist), sondern die Wirklichkeit. - Von der theoretischen unterscheidet sich die »Wahrheit« ästhetischer, ethischer, religiöser Urteile. Die besteht in der Übereinstimmung des Geurteilten mit den Ideen, Idealen des Schönen, Guten, Göttlichen. Was seiner Idee, seinem Musterbegriff entspricht, ist in diesem Sinne wahr (z.B. wahre Humanität, wahre Kultur). - Wahrheiten nennt man auch die wahren Urteile, wahren Urteilsinhalte selbst. Ewige Wahrheiten sind die a priori (s. d.) gültigen Urteile (z.B. der Satz der Kausalität).

Wahrheit wird bald als Übereinstimmung des Denkens mit dem Sein, bald als Übereinstimmung des Denkens mit sich selbst, bald als objektive Gültigkeit, bald als Denknotwendigkeit, bald als biologische Nützlichkeit bestimmt. Gegenüber dem Relativismus (s. d.) wird verschiedenerseits die Existenz von Wahrheiten an sich behauptet.



Begriff und Definition der Wahrheit:


Platon, Aristoteles, Descartes
Hobbes, Locke, Leibniz, Wolf
Kant, Goethe, Jacob
Hegel, Bolzano, Lotze
Rosenkranz, Schopenhauer
Nietzsche, Simmel

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Seite zuletzt aktualisiert: 14.11.2004 
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