Unsterblichkeit - Kant

Daß die Unsterblichkeit der Seele nicht logisch zu beweisen sei, betont KANT. Gegen die Argumentation der Unzerstörbarkeit der Seele aus ihrer Einfachheit (bei Mendelssohn u. a.) bemerkt er, man bedenke dabei nicht, »daß, wenn er gleich der Seele diese einfache Natur einräumen, da sie nämlich kein Mannigfaltiges außereinander, mithin keine extensive Größe enthält, man ihr doch, so wenig wie irgend einem Existierenden, intensive Größe, d. i. einen Grad der Realität in Ansehung aller ihrer Vermögen, ja überhaupt alles dessen, was das Dasein ausmacht, ableugnen könne, welcher durch alle unendlich vielen kleineren Grade abnehmen und so die vorgebliche Substanz... obgleich nicht durch Zerteilung, doch durch allmähliche Nachlassung (remissio) ihrer Kräfte (mithin durch Elanguescenz...) in nichts verwandelt werden könne. Denn selbst das Bewußtsein hat jederzeit einen Grad, der immer noch vermindert werden kann, folglich auch das Vermögen, sich seiner bewußt zu sein, und so alle übrigen Vermögen. - Also bleibt die Beharrlichkeit der Seele, als bloß Gegenstandes des inneren Sinnes, unbewiesen und selbst unerweislich« (Krit. d. rein. Vern. S. 691 f.). Wohl aber ist die Unsterblichkeit ein Postulat (s. d.) der praktischen Vernunft (s. d.). »Die völlige Angemessenheit des Willens aber zum moralischen Gesetze ist Heiligkeit, eine Vollkommenheit, deren kein vernünftiges Wesen der Sinnenwelt in keinem Zeitpunkte seines Daseins fähig ist. Da sie indessen gleichwohl als praktisch notwendig gefordert wird, so kann sie nur in einem ins unendliche gehenden Progressus zu jener völligen Angemessenheit angetroffen werden, und es ist nach Prinzipien der reinen praktischen Vernunft notwendig, eine solche praktische Fortschreitung als das reale Objekt unseres Willens anzunehmen«. »Dieser unendliche Progressus ist aber nur unter Voraussetzung einer ins unendliche forddauernden Existenz und Persönlichkeit desselben vernünftigen Wesens (welche man die Unsterblichkeit der Seele nennt) möglich. Also ist das höchste Gut, praktisch, nur unter der Voraussetzung der Unsterblichkeit der Seele möglich. mithin diese, als unzertrennlich mit dem moralischen Gesetz verbinden, ein Postulat der reinen praktischen Vernunft« (Krit. d. prakt. Vern. 1. T1., 2. B., 2. Hpst., S. 14. vgl. WW. III, 288, 528. V, 486. Vorles. üb. Met. 1821, S. 233 ff.). Da der Mensch in dieser Welt der Glückseligkeit, der er sich würdig gemacht, nicht teilhaftig werden kann, so »muß eine andere Welt sein oder ein Zustand, wo das Wohlbefinden des Geschöpfs dem Wohlverhalten desselben adäquat sein wird« (Vorl. üb. Met. S. 241 ff.. vgl. Vorl. Kants üb. Met., hrsg. von Heinze 1894, S. 676 f.). - Ähnlich lehren KRUG (Handb. d. Philos. I, 75, 307), JAKOB und andere Kantianer.


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