Urphänomen

Urphänomen ist nach GOETHE »ein notwendiger Zusammenhang von Elementen der Wahrnehmungswelt, der für ein bestimmtes Gebiet der Wirklichkeit, für eine bestimmte Gattung der Dinge typisch ist und sich dann in der Form eines Gesetzes aussprechen läßt« (Siebeck, Goethe als Denker, S. 50. vgl. Goethe WW. XXXIII, 378. s. Evolution). Nach MICHELET sind »Urphänomene« »die unmittelbar in der Erfahrung angeschauten Ideen« (Vorr. zu Hegels Naturphilos. S. XIII).


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Seite zuletzt aktualisiert: 23.04.2005 
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