Unbewußt bedeutet: 1) vom Subjekt ausgesagt: ohne Bewußtsein (s. d.) im aktiven Sinne, bewußtlos, nicht wissend, ohne Besinnung (s. d.) und Reflexion (r,. d.), ohne psychisches Erleben überhaupt (relativ - absolut unbewußt). 2) von Erlebnissen ausgesagt: ohne Bewußtheit (s. d.), Bewußtsein im passiven Sinne. a. physiologisch unbewußt: die nicht ins Erleben fallenden organischen Prozesse. b. psychologisch unbewußt: die psychischen (s. d.) Erlebnisse, die nicht apperzipiert (s. d.), nicht selbständig fixiert werden, die ohne innere Wahrnehmung (s. d.), ohne Reflexion (s. d.) verlaufen (unbewußte Urteile, Schlüsse u. dgl.). die unterbewußten (s. d.) Prozesse. die zu den psychischen Prozessen vorauszusetzenden funktionellen Dispositionen (s. d.), die aber nicht selbst Vorstellungen u. dgl. sind. c. erkenntnistheoretisch: alles nicht ins erkennende Bewußtsein Fällende, das (relativ und absolut) Transzendente (s. d.), das aber für sich wohl selbst Bewußtsein haben, sein kann (s. Spiritualismus, Introjektion). Das Psychisch-Unbewußte ist der niederste Grad, das »Differential« des Bewußtseins, nichts absolut Bewußtloses, denn psychisch (s. d.) und bewußt sind Wechselbegriffe. Wohl muß aber scharf zwischen Bewußtsein als bloßer Funktion (funktionellem Bewußtsein) und Bewußtsein als Wissen (s. d.) bezw. als Gewußtem, Appercipiertem, Beurteiltem unterschieden werden (vgl. auch Selbstbewußtsein).
Bei den Anhängern der Lehre von den unbewußten psychischen Vorgängen sowie bei den Gegnern derselben ist es nicht immer klar, ob es sich um das Unbewußte im Sinne des Nicht-Apperzipierten, Nicht-Reflexionsmäßigen oder um das absolut Unbewußte handelt.
Begriff und Definition des Unbewußten bei:
|
|