Prädikat

Prädikat (katêgorêma. ARISTOTELES. praedicatum: BOËTHIUS, Introd. ad categ. Opp., 1546, p. 562) ist das Wort im Satze, welches die Aussage (praedicatio) darstellt. Prädikatsbegriff ist der im Urteil mit dem Subjekte, als Bestimmung desselben, verknüpfte Begriff. er sagt eine Tätigkeit, ein Leiden, einen Zustand oder eine Eigenschaft des Subjekts (bezw. den Mangel dieser) aus. - Die Stoiker definieren: esti de katêgorêma to kata tinos agoreuomenon ê pragma syntakton orthê ptôsei pros axiômatos genesin (Diog. L. VII 1, 64). - A. MARTY erklärt: »Man unterscheidet am besten drei KLASSEN von Prädikaten: reale, nichtreale und solche, die in dieser Hinsicht unbestimmt (aorista) sind. Ein reales Prädikat kann nur Realem zukommen. so: zwei Fuß groß, viereckig, rot, hart, liebend, hassend, urteilend. Ein Nichtreales kann nur Nichtrealem zukommen, und wird der betreffende Name zum Namen eines Realen hinzugefügt, so modifiziert er ihn zum Namen eines Nichtrealen. so die Termini: nichtexistierend (fehlend), gewesen... Ein aoriston dagegen kann sowohl Realem als Nichtrealem zukommen. nur bereichert es das Reale, zu dem es hinzukommt, eben nicht um eine reale Bestimmung. so: nichtrot, nichteckig, Nicht-Mensch. Aber auch: beurteilt, geliebt, geboten, verboten, Tatsache, glaublich, gut... gleich, ähnlich... existierend« (Vierteljahrsschr. f. wissensch. Philos. 19. Bd., S. 33 f.). Vgl. SIGWART, Log. I2, 25 ff., 62. Vgl. Kopula, Negation, Satz, Urteil, Quantifikation.


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