Erscheinung (Phänomen): 1) im weiteren Sinne so viel wie Apparenz, Vorkommen im Bewußtsein, Auftreten eines Etwas für das Ich; 2) im engeren Sinne (als Gegensatz zur Wirklichkeit »An-sich«, s. d.): d.h. das vorgestellte, vom Subjekt abhängige Sein der Dinge, die Subjektiv-relative Seinsweise, die Manifestation, Äußerung, Sichtbarwerdung, Objektivation der Dinge. Die Erscheinung unterscheidet sich vom Scheine (s. d.), insofern sie auf einen Faktor außerhalb des Einzelbewußtseins, auf ein »An-sich« irgend welcher Art hinweist. Insofern die Erscheinungen von allen erkennenden Subjekten unter Umständen müssen wahrgenommen werden, haben sie objektiven Charakter, wenn sie auch nicht das Für-sich-sein, sondern das Sein der Dinge für andere bedeuten. Die Dinge der Außenwelt (Körper) sind als solche Erscheinungen, denen »transzendente Faktoren« (s. d.) zugrunde liegen; das eigene (reine) Ich, das wollend-denkende Subjekt ist nicht Erscheinung, sondern Wirklichkeit an und für sich. Die Erscheinungen sind die Dinge, in den Formen der Empfindung, der Anschauung, des Denkens aufgefaßt. Sie sind nicht identisch mit Wahrnehmungen oder (Einzel-)Vorstellungen, sondern ein Gewebe solcher mit begrifflich-allgemeingültigen Bestimmungen. Sie sind Objekt des »Bewustseins überhaupt«, des denkenden, wissenschaftlichen Bewußtseins, des die sinnlich gegebene Wirklichkeit (sinnliche Erscheinung) zur Objektivität verarbeitet.
In der Philosophie sind ein mehr objektiver und ein mehr subjektiver Begriff der Erscheinung zu unterscheiden.
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