Abhängigkeit

Abhängigkeit (Dependenz) ist die Beziehung, in welcher etwas seinem Sein, seiner Beschaffenheit nach durch ein anderes bestimmt, bedingt, gesetzt ist. Abhängig ist, was nicht ohne ein anderes sein, so sein kann. Zu unter scheiden ist: reale (ontologische) Abhängigkeit - die eines Dinges oder Geschehens von anderen Dingen oder Vorgängen; erkenntnistheoretische Abhängigkeit - die der Objekte vom Erkennen, von den Anschauungs- und Denkfunktionen, vom Subjekt; logische Abhängigkeit - die eines Gedankens von anderen; mathematische Abhängigkeit - das Funktionsverhältnis (s. d.), moralische Abhängigkeit - die einer Willenshandlung von einem Willen; religiöse Abhängigkeit - die der endlichen Wesen von Gott. Daß mit dem Grunde die Folge gesetzt ist, ist der allgemeinste Ausdruck der Dependenz.

Die Scholastiker unterscheiden eine »dependentia essentialiter« und »accidentaliter«, »causalis«, »relativa«, »personalis« (vgl. GOCLEN, Lex. phil. p. 509). CHR. WOLF: »Ens unum A dicitur dependens ab altero B, quatenus eius, quod ipsi A inexistit, ratio in hoc altero B continetur« (Ontol. § 801). KANT rechnet die Dependenz zu den Grundbegriffen des Denkens (Kr. d. r. V. S. 96). Eine Reihe von Philosophen (MACH, AVENARIUS u. a.) setzt den Begriff der funktionellen »Abhängigkeit« an die Stelle des Kausalbegriffs (s. d.). AVENARIUS bezeichnet das  »System C« (s. d.) als »Unabhängige«, von dem jeder einzelne Erfahrungsinhalt »abhängig« ist (Kr. d. r. E. I, 40; II, 5, 16 ff.). Vgl. Kausalität.

 

 


Vergleiche ferner:

- Abhängig (Kirchner, Wörterb. d. phil. Grundbegr.)


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.11.2004 
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