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Immanuel Kant
Zum ewigen Frieden
Erster Abschnitt, welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
Inhalt:
1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«
2. »Es soll kein für sich bestehender Staat von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.«
3. »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«
4. »Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«
5. »Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.«
6. »Es soll sich kein Staat im Krieg mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen.«
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Zweiter Abschnitt, welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
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Erster Abschnitt, welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«
2. »Es soll kein für sich bestehender Staat von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.«
3. »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«
4. »Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«
5. »Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.«
6. »Es soll sich kein Staat im Krieg mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen.«
Zweiter Abschnitt, welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.
Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden. Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein.
Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden. »Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.«
Erster Zusatz. Von der Garantie des ewigen Friedens.
Zweiter Zusatz. Geheimer Artikel zum ewigen Frieden.
Anhang
I. Über die Mißhelligkeit zwischen der Moral und der Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden.
II. Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transzendentalen Begriffe des öffentlichen Rechts.
© textlog.de 2004 • 09.11.2024 20:42:30 •
Seite zuletzt aktualisiert: 28.10.2006
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Immanuel Kant
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Zum ewigen Frieden
Ein philosophischer Entwurf
(1795)