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Wehrpflicht – hintenherum

Wer einmal in Berlin nach der General-Pappkarton-Straße gewandert ist – so nannte der Berliner die General-Pape-Straße, wo die Bezirkskommandos

lagen –: der weiß Bescheid und wird sich so bald keine Wiederholung des Militarismus, dieser deutschen Pest, wünschen. Es droht aber eine.

Der Reichsausschuß für deutsche Leibesübungen in der Kurfürstenstraße brütet zur Zeit ein Gesetz aus, das ein neues Zwangsjahr für alle deutschen Männer und Frauen ankündigt!

Der § 1 des Gesetzes bestimmt:

»Jeder deutsche Reichsangehörige ist in der Zeit von der Vollendung des schulpflichtigen Alters bis zur Volljährigkeit zu körperlichen Übungen verpflichtet.«

Diese Übungspflicht hat er in öffentlichen Unterrichtsanstalten zu erfüllen; will er das nicht, tritt der § 3 in Kraft:

»Die Erfüllung der Pflicht kann erfolgen in Turn- und Sportvereinen, die dem Deutschen Reichsausschuß für Leibesübungen oder der Zentralkommission für Sport und Körperpflege angeschlossen sind, und in solchen Vereinen, die von der oberen Verwaltungsbehörde als dem öffentlichen Volkswohl dienend anerkannt sind, oder durch Teilnahme an regelmäßigen Übungen und Wettbewerben, welche vom Reich, den Ländern, Kommunalverbänden, Gemeinden und öffentlichen Anstalten (z.B. Hochschulen aller Art) eingerichtet sind.«

Um diese Übungszeit zu erzwingen, bestimmt der § 5:

»Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eines deutschen Reichsangehörigen erfolgt die Ausstellung von Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen sowie die Erteilung von Berufsgenehmigungen aller Art (Approbationen, Konzessionen usw.) seitens des Staates (Reich und Länder), der Gemeinden oder öffentlichen Anstalten nur gegen Vorlage eines Zeugnisses über die Erfüllung der körperlichen Übungspflicht.«

Hier droht eine ungeheure Gefahr. Die außerordentlich geschickte Begründung des Gesetzes stellt es als eine politisch harmlose Bekämpfung der Tuberkulose durch den Sport hin. Das ist es nicht.

Jedes deutsche Verwaltungsgesetz hat einen Kautschukparagraphen, mit dem gewandte Beamte alles anfangen können. Solch eine Gummibestimmung in diesem gänzlich überflüssigen Gesetz ist der § 3. Angenommen, unsere Volksvertreter wären so harmlos, sich durch einige Phrasen von der ›Volksgesundheit‹ zur Annahme dieses verkappten Wehrgesetzes herumkriegen zu lassen, so müßten jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau, wenn sie nicht an öffentlichen Turnübungen teilnehmen, einem Sportverein zur Ableistung ihrer Dienstpflicht beitreten. Welchem? Dem, den die ›obere Verwaltungsbehörde als dem öffentlichen Volkswohl dienend‹ anerkennt. Nun, wir wissen, wie das gemacht wird.

Der Generalsekretär des Reichsausschusses für Leibesübungen, Herr Dr. Carl Diem, ein offenbar gutgläubiger und sachlich arbeitender Mann, wehrt sich gegen politische Unterstellungen mit der Behauptung, auch der kommunistische Turnverein Fichte sei nach dem Gesetz zur Ableistung des Dienstjahres geeignet. Ja, gewiß, heute. Wer aber seine Preußen kennt, der wird wetten, dass sich in drei, vier Jahren herausstellen würde, die Turngeräte des kommunistischen Arbeiter-Turnvereins seien nicht sicher genug, auch genügten die ausbildenden Turnlehrer nicht den technischen Anforderungen – und aus diesen – natürlich ›rein sachlichen‹ – Gründen wird dann der Arbeiter-Turnverein plötzlich nicht mehr geeignet sein, die Dienstpflichtigen aufzunehmen.

Das Gesetz schafft so zweierlei Alten Sportvereine: solche, die behördlich anerkannt oder dem Reichsausschuß angegliedert sind, und die anderen, die damit für das gutgläubige Publikum zu zweitrangigen Vereinen abgestempelt sind.

Ferner aber schafft das Gesetz die neue Dienstpflicht.

Die Begründung sagt, jeder unnötige Zwang müsse vermieden werden, und spricht davon, dass die Turn- und Sportvereine ihre Aufgabe frei erfüllen sollen.

›Unmittelbarer Zwang‹ solle nicht ausgeübt werden. (Sehr gnädig – ihr sollt also nicht mit dem Schutzmann an die Kletterstange geschleift werden.) Aber ›mittelbar‹ soll die Übungspflicht durch Verweigerung sämtlicher notwendigen Zeugnisse bei Prüfungen, Konzessionserteilungen usw. erzwungen werden! – Man sagt immer, die jüdische Rasse verstände sich aufs Drehen und Wenden. Die Preußen könnens auch ganz schön.

Dieser mittelbare Zwang befreit zunächst reiche Leute, die auf die behördlichen Zeugnisse pfeifen, von der neuen Übungspflicht. Die anderen aber sind auf Gnade und Ungnade den neuen Sportlehrern ausgeliefert, die sich bestimmt eine Art Vorgesetztenstellung wie beim Militär schaffen werden. Und mit zusammengebissenen Zähnen dürfen wir dann turnen – denn wir brauchen ja die Zeugnisse …

Die Begründung des Gesetzes bedauert den Fortfall der Wehrpflicht. »Da unser früheres Heer das Versäumte in vorbildlicher, wenn auch den Schwachen oft stark in Anspruch nehmender Weise nachholte … « Das ist nicht wahr. Die Ausbildung beim deutschen Heer war gar nicht vorbildlich: die körperlichen Übungen wurden meist in ganz sinnwidriger und unnützer Weise vorgenommen, die jeder sportlichen Erfahrung widersprach, in schlecht gelüfteten Turnsälen, in luftdicht abgeschlossener Kleidung, – und was die Hygiene betraf, so wurde im allgemeinen mehr auf geputzte Knöpfe als auf gewaschene Füße gesehen. Wie der deutsche Unteroffizier den ›körperlich Schwächeren oft stark in Anspruch nahm‹ – das werden wir jawohl alle noch wissen.

Das Gesetz bestimmt dann noch, dass die ›anerkannten‹ Sportvereine steuerliche Erleichterungen genießen (ein noch schwererer Schlag für die anderen), und wenn man noch erfährt, dass sich unter den vier Vätern des Gesetzes ein Polizeirat und eine politisch so belastete Persönlichkeit wie der frühere Minister Dominicus befindet, ein Mann, der immer noch nicht vergessen kann, dass er einmal einen preußischen Hauptmann hat spielen dürfen – dann sind wir wohl im Bilde.

Die Gefahr ist gar nicht zu überschätzen. Was hier, ganz leise und heimlich, heranschleicht, ist nichts mehr und nichts weniger als ein neues Wehrpflichtgesetz. Inwieweit da inaktive, versorgungsbedürftige Offiziere ihre Hand im Spiele haben, ist nicht ersichtlich, Herr Diem streitet das ab. Das Gesetz ist nicht rein hygienischer Natur – wann hat man je gehört, dass dieser Staat sich jemals so um die Volksgesundheit gekümmert hätte, wenn es um Wohnungsnot, Schwangerschaftsunterbrechung und Arbeiterschutz in Fabriken geht? Auf einmal!

Die ›Freiheit‹ hat mit Recht darauf hingewiesen, dass dies Gesetz, das niemals Gesetz werden darf, eine Neuauflage des Ludendorffschen Erlasses über die ›Arbeits- und Dienstpflicht‹ ist. Es ist aber noch viel mehr.

Das Gesetz birgt in sich die Möglichkeit eines neuen Drills. Also gerade derjenigen ekelhaften Unterordnung und Befehlssucht, die das Land ins Unglück gestürzt haben. Der Sportplatz wird zum Kasernenhof. Durch den Zwang.

Die Begründung des Gesetzes weist auf eine interessante Erscheinung hin, die noch klarer als alles andere erkennen läßt, was hier gespielt wird. »Von Interesse ist«, heißt es da, »dass einzelne Ausschüsse der Studentenschaft an deutschen Universitäten sich bereits in dem Sinne ausgesprochen haben, dass die Zulassung zu wissenschaftlichen Prüfungen nur nach erfolgtem Nachweis der Erfüllung der Übungspflicht erfolgen soll.« Schopenhauer am Reck.

Form und Inhalt dieser akademischen Kundgebungen lassen noch deutlicher erkennen, wie hier mit allen Fasern die alte Wehrpflicht wieder herbeigewünscht wird. Mit den Studenten in ihrer überwältigenden Mehrheit, gegen die die gescheite Minderheit nicht aufkommt, ist es wie mit abgesägten Offizieren: die Söhne eines in seiner Autorität endgültig erschütterten Beamtentums, junge Kleinbürger, die im Kriege den Wallenstein gespielt haben und heute mit der Mappe unter dem Arm das wenig beneidenswerte Leben eines geistigen Arbeiters führen müssen, die Angehörigen der Korps, deren hauptsächlicher Inhalt heute darin besteht, dass ihnen – Gott sei Dank! – viele Leute nicht angehören: Dieser ganze Haufe zäh am Alten hängender junger Leute braucht den knappen Kommandoton, um doch wenigstens am Barren eine geistige Überlegenheit zu markieren, die ihnen anderswo versagt ist.

Über die merkwürdig vielen ›Sportlehrer‹, die der Reichsausschuß für Leibesübungen jetzt schon heranbildet, über ihre Bestimmung und ihr Wirken werden wir wohl erst etwas erfahren, wenn es wieder zu spät ist; durch eine Note der Entente …

Unsere Volksvertreter sollten auf der Hut sein! Sie sollten sich unter keinen Umständen auf dieses Gesetz überhaupt einlassen – auch dann nicht, wenn man ihnen vom Regierungstisch die berühmten ›Sicherungen‹ verspricht. Für jeden begabten Regierungsrat ist es eine Kleinigkeit, ein paar unverbindliche Redensarten in den Gesetzestext hineinzuschreiben, auf die dann nachher die gesamte Praxis hustet. Dahin darf es gar nicht erst kommen.

Wir haben zu diesem Staat und vor allem zu seinen Verwaltungsorganen kein Vertrauen. Wir sprechen seinen wilhelminischen Beamten – und auch ihrem jetzigen Nachwuchs – die politische Objektivität ab, die nötig ist, um einen so schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit zuzulassen. Das gibt ein Unglück. Das Gesetz wird nichts als eine Handhabe sein, politisch mißliebige Klassen – also vor allem die Arbeiter – zu malträtieren. Und im Hintergrund lauert der Gedanke: Revanche! Das Gesetz darf nicht Gesetz werden.

So sehr jeder vernünftige und denkende Mensch für sportliche Betätigung sein wird, so sehr wünschen wir alle, dass diese sportliche Betätigung freiwillig betrieben werde und daß, wenns sein muß, auch von Amts wegen für die einzelnen Vereine Geräte und Spielplätze beschafft werden. Ein Zwang darf nicht sein.

Vor allem aber nicht einer, bei dem der politische Mißbrauch so nahe liegt, wie hier. Aufsichtsbehörden, Verwaltungsmaßnahmen und vor allem – die Sportlehrer: wie wird das sein? Preußisch wird das sein. Das heißt: unduldsam, kulturfeindlich, kasernenhofmäßig, minderwertig.

Zu seinem Wiederaufbau braucht Deutschland vor allem einmal viele Generationen, die gar nicht wissen, was ein Dienstbefehl ist. Wir haben genug von ›gedienten Leuten‹.

Das Gesetz muß – im Namen der Freiheit – verschwinden.

Ignaz Wrobel

Welt am Montag, 02.01.1922.