[Urteilsschwäche; verschiedene Arten falscher Schlüsse.]


Der Beschränkung des Auffassungsvermögens kommt die der Urteilsfähigkeit gewöhnlich gleich. Diese hängt ebenfalls mit der dürftigen Entwicklung der Begriffe, außerdem aber auch noch mit der geringen Fähigkeit, Begriffe zu verbinden und zu verwerten, zusammen. Die Mangelhaftigkeit seines begrifflichen Besitzes gestattet dem Dummen ein Urteil in vielen Fällen nicht, in welchem dem Intelligenteren ein solches möglich ist. Letzterer ist z. B. in der Lage, sich über die Bedeutung eines politischen oder wirtschaftlichen Ereignisses ein selbständiges Urteil zu bilden, weil sein Vorstellungsschatz es ihm ermöglicht, die betreffenden Vorgänge einzureihen und zu rubrizieren. Der Dumme hat für diese Vorkommnisse in seinem Vorstellungsbesitz keine Anknüpfungspunkte; er kann sie daher nicht deuten und ist bezüglich der Beurteilung derselben auf andere angewiesen, die ihm sowohl richtige wie falsche Ansichten beibringen mögen.

Bei der Unselbständigkeit seines Urteils ist es begreiflich, daß je nach dem Einfluss, dem er momentan unterliegt, seine Ansichten über ein und denselben Gegenstand wechseln, daß er heute das ganz und gar verwirft, was ihm gestern sehr trefflich erschien, um dann morgen wieder sich für eine andere Ansicht zu entscheiden. Ganz besonders äußert sich aber die Urteilsschwäche des Dummen in falschen Schlüssen, zu welchen er auf sehr verschiedenen Wegen gelangt.

Am häufigsten ist wohl der Trugschluß, der durch das post hoc, ergo propter hoc veranlaßt wird. Daß die Aufeinanderfolge zweier Ereignisse kein Beweis für deren ursächlichen Zusammenhang bildet, wenn auch ein solcher in vielen Fällen tatsächlich besteht, geht über seinen Horizont. Die Unterschiede zwischen dem Möglichen, dem Wahrscheinlichen und dem Gewissen verwischen sich in seinem Geiste, der nur das Nächstliegende und Oberflächliche zu erfassen gewohnt ist. Die Fälle, in welchen zwei aufeinanderfolgende Vorgänge im Verhältnis von Ursache und Wirkung stehen, prägen sich ihm daher lebhaft ein, während die Rolle des Zufalls und der reinen Koinzidenz ihm entgeht. Der Trugschluß des post hoc, ergo propter hoc findet sich insbesondere auf dem Gebiet der Naturbeobachtung und der Medizin, und er hat auch in früheren Kulturperioden oft eine verhängnisvolle Rolle gespielt. Zieht ein drohendes schweres Gewitter über die Ortschaft hinweg, nachdem man in der Kirche mit dem Wetterläuten begonnen, so hat letzteres die Gefahr abgewendet. Die Besserung einer Krankheit, die nach der Anwendung irgend eines Hokuspokus eintritt, ist ein untrüglicher Beweis für die Heilkraft des gewählten Mittels, die Verschlimmerung einer Krankheit oder der Eintritt des Todes nach der Anwendung eines von dem Arzt verordneten Mittels ein Beweis für falsche Behandlung. Das Fehlen eines Gegenstandes nach dem Weggehen einer Person ist ein Beweis für einen durch letztere verübten Diebstahl. Wenn die Kuh, nachdem eine gewisse weibliche Person den Stall betreten hat, keine Milch mehr gibt, ist sie von der Betreffenden verhext worden usw.

Ebenso häufig sind die falschen Urteile, die auf Täuschungen durch den Schein beruhen. Wer fleißig die Kirche besucht, ist ein gottesfürchtiger und rechtschaffener Mensch, dem man wohl vertrauen kann. Wer viel Geld ausgibt, muß auch viel besitzen. Was schwarz auf weiß gedruckt ist, muß wahr sein, denn wie könnte es sonst gedruckt sein? Wer den Mund recht voll nimmt, hinter dem muß etwas Tüchtiges stecken. Wer einem in einer Klemme Befindlichen ein Darlehen verweigert, ist herzlos, auch wenn für die Weigerung die triftigsten Gründe bestehen.

Nicht selten sind auch die unberechtigten Verallgemeinerungen. Wenn der oder jener nichts taugt, taugen alle seiner Kategorie nichts. Wenn dieser oder jener Anwalt nach der Ansicht des Dummen Unberechtigtes gefordert hat, sind alle Anwälte Spitzbuben. Weil der Richter ihn wegen eines unbedeutenden Reates verurteilt hat, urteilen alle Gerichte ungerecht. Weil eine Frau ihren Mann hintergangen, taugen alle Weiber nichts, ebenso bei einer weiblichen Person, weil dieser oder jener ein Mädchen verführt hat, taugen alle Männer nichts. Weil in einer Bank eine Unterschlagung vorkam, ist keiner Bank zu trauen, und der Dumme zieht es vor, seine Wertpapiere in einer Kommode aufzubewahren oder in einer Kiste zu verstecken.

Auch die Beeinflussung durch Dritte (Suggestion) kann, wie wir schon andeuteten, eine Quelle vieler falscher Urteile bilden. Diese Beeinflussung kommt um so leichter zustande, wenn der Suggerierende sich in autoritativer Stellung befindet. Reichhaltige Belege in dieser Richtung bilden Predigten und Wahlreden. So ist die Religion für den Dummen in Gefahr, wenn er diese oder jene Zeitung liest, oder wenn er seine Stimme bei der Wahl einem anderen als einem Zentrumsmann gibt, nicht weil er dies selbst erschließt, sondern einfach, weil es der Herr Pfarrer gesagt hat. Er hegt auch keinen Zweifel, daß sich die von ihm zu entrichtenden Steuern gewaltig mehren, wenn er statt des X. den Y. wählt, weil dies der Wahlredner Meyer erklärte.

Eine weitere häufige Quelle falscher Schlüsse des Beschränkten bildet Unzulänglichkeit oder Unrichtigkeit der Prämissen. Er hält ein Unternehmen für gesichert, ohne über dessen Grundlagen genauer informiert zu sein, bloß weil einige ihm imponierende Namen bei demselben beteiligt sind. Er urteilt auf Grund einzelner unverbürgter Tatsachen abfällig über einen Menschen; liegt ein Verbrechen vor, so genügen ihm vage Verdachtsmomente, um einen Unschuldigen zu bezichtigen. Er glaubt ohne zureichenden Grund eine Nachricht innerhalb einer gewissen Zeit erhalten zu müssen und schließt aus deren Ausbleiben auf ein Unglück. Zieht sich ein Prozeß, dessen Entscheidung er aus Unkenntnis der Sachlage in Bälde erhofft, in die Länge, so ist Spitzbüberei der Anwälte oder Böswilligkeit der Richter im Spiel usw.

Die Urteilsschwäche des Dummen hat, abgesehen von den erwähnten Trugschlüssen, noch eine Reihe sehr beachtenswerter Folgen. Sie verhindert ihn zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem, zwischen Regelmäßigem und Zufälligem, zwischen Glaubwürdigem und Unglaubwürdigem, zwischen Ernst und Scherz zu unterscheiden. Der Dumme führt von einem ihm erteilten Auftrag untergeordnete Details richtig aus, während er die Hauptsache vergißt oder verkehrt macht. Wenn er einen Vorgang erzählen soll, dessen Zeuge er war, verliert er sich in nebensächliche Einzelheiten und läßt das Wesentliche unberührt. Weil aus zufälligen Gründen dieses oder jenes Unternehmen ihm fehlschlug, hält er dasselbe überhaupt für aussichtslos und verzichtet auf weitere Versuche, auch wenn dieselben durch seine Lage geboten sind. Was seinen Erfahrungen und Anschauungen nicht entspricht, hält er für unglaubwürdig, und er sieht daher Schwindel und Täuschung in Behauptungen, die der Wahrheit entsprechen, und verhält sich gegen jede Aufklärung unzugänglich, die mit einer bei ihm feststehenden Meinung nicht in Einklang steht. Auf der anderen Seite wird er oft genug das Opfer schlau vorgehender Schwindler, wenn diese seine Ansichten über gewisse Dinge (Sympathiemittel, Hexen- und Gespensterglauben, Wahrsagekünste) oder seine durch keine Überlegung eingeschränkte Gewinnsucht auszunützen verstehen. Bald handelt es sich um ungeheure Erbschaften, die in Spanien oder außereuropäischen Ländern zu heben sind, bald in Kriegszeiten vergrabene und der Bergung harrende Schätze, die den Dummkopf zur Leistung der größten Geldopfer, selbst die Hingabe der letzten Ersparnisse bewegen. Mitunter genügt auch das in Aussichtstellen hoher Zinsen und Provisionen, um das gleiche Resultat zu erzielen.

Abergläubische, fromme Personen werden durch künstlichen Spuk veranlaßt, für die Erlösung armer Seelen aus dem Fegefeuer die schwersten Opfer zu bringen; so war es z. B. in einem in München verhandelten Prozess der Fall, und die Geldgier der Schwindler, die mit immer größeren Anforderungen zugunsten der armen Seelen hervortraten, machte die Betörten in keiner Weise stutzig.

Daß man, wenn der Arzt nicht helfen kann, zum Abdecker seine Zuflucht nimmt, ist etwas sehr Gewöhnliches, denn mit der ärztlichen Kunst ist es ja bekanntlich schlecht bestellt und der Abdecker oder Schäfer im Besitz uralter Heilgeheimnisse. Und selbst, wenn dieser, wie der Schäfer Ast, seine Wunderkünste mit dem abenteuerlichsten Hokuspokus umgibt, stört es den Zulauf der Masse nicht.

Wie häufig von denen, die nicht alle werden, Scherz für Ernst genommen wird, zeigen die Erfolge der scherzhaften Artikel mancher Zeitungen am 1. April.

 

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