[Der gesunde Menschenverstand bei Beurteilung von Geisteskranken. Der Antivivisektionismus.]


Neben dem Einfluss, welchen die Krankheit auf das Urteilsvermögen der Patienten und seiner Angehörigen äußert, macht sich oft die Wirkung einer gewissen psychischen Infektion geltend. Weil diese oder jene Bekannten sich an den Kurpfuscher wandten und sich günstig über seine Leistungen äußerten, schwinden alle Bedenken, die sich vorher gegen die Inanspruchnahme eines solchen Heilkünstlers geltend machten. Auch die medizinische Scheinbildung, welche heutzutage durch populärmedizinische Schriften und Zeitungsartikel gefördert wird, begünstigt die Bevorzugung des Kurpfuschertums, soferne sie bei Vielen die Vorstellung erweckt, daß zur Behandlung oder Beurteilung von Krankheiten ärztliches Wissen nicht nötig ist, da hierzu der Laienverstand ausreicht.

Die Unterschätzung ärztlicher Fachkenntnisse wird auch durch unsere Gesetze gefördert, da sie in Fällen zweifelhaften Geisteszustandes die Entscheidung nicht den ärztlichen Sachverständigen, sondern den Richtern und Geschworenen überlassen, von welchen irgendwelche psychiatrische Vorbildung nicht beansprucht wird. Daß ein Mensch, der über die verschiedensten Angelegenheiten sich ganz vernünftig äußert, trotzdem geisteskrank, z. B. paranoisch (verrückt) sein kann, daß eine Tat in einem krankhaften Geisteszustand verübt worden sein soll, wenn dieselbe mit einer gewissen Überlegung ausgeführt wurde, das will den Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern mitunter nicht einleuchten, auch wenn ärztliche Gutachten dafür mit Entschiedenheit eintreten. Der gesunde Menschenverstand verleiht den Betreffenden keineswegs die naheliegende Erkenntnis, daß, wenn auch Irrenärzte irren mögen, doch der Laie auf psychiatrischem Gebiet noch ungemein viel leichter Täuschungen unterliegt. Wenn wir solche Fehlurteile bei den Vertretern der Jurisprudenz, bei Männern, die kritisch und wissenschaftlich zu denken gewohnt sein sollen, finden, so dürfen wir uns nicht wundern, daß auch die Geschworenen öfters sich dahin beeinflussen lassen, daß sie auf Grund ihres Laienverstandes sich berechtigt erachten, sich über die Ansichten der ärztlichen Sachverständigen hinwegzusetzen.

Daß das Wissen der Laien zumeist zu einer zutreffenden Beurteilung ärztllichen Handelns nicht ausreicht, ist zwar eine ebenfalls naheliegende Erkenntnis, die wir jedoch selbst bei im übrigen sehr verständigen Personen außerordentlich häufig vermissen. Die Folge davon ist, daß dem Arzt nicht selten Verdienste zugeschrieben werden, auf die er keinen Anspruch hat, und andrerseits wieder wohldurchdachtes und völlig zweckmäßiges Vorgehen ohne Anerkennung bleibt oder selbst abfällig beurteilt wird, weil demselben aus zufälligen Gründen der Erfolg versagt blieb.

Zu dem Törichtsten, was die Überschätzung des Laienurteils auf dem Gebiet der Medizin und Hygiene produziert hat, zählt der Kampf, der seit einer Reihe von Jahren gegen die Vivisektion in den verschiedenen Kulturländern nicht lediglich von hypersentimentalen, hysterischen Weibern, sondern zum Teil auch von intelligenten und hochgebildeten Männern geführt wird. Der Versuch am lebenden Tiere bildet nach der Überzeugung der kompetentesten Fachmänner ein höchst wichtiges und geradezu unersetzliches Hilfsmittel der medizinischen und hygienischen Forschung. Für den nüchtern Denkenden und Prüfenden — nicht lediglich den Mediziner — kann es auch keinem Zweifel unterliegen, daß die riesigen Fortschritte in unserer Erkenntnis von der Entstehung und Verhütung zahlreicher Krankheiten, welche die letzten Dezennien gebracht haben, zum größten Teile durch den Tierversuch erzielt wurden. Trotzdem bemühen sich die Antivivisektionisten das Tierexperiment als eine ganz überflüssige und unnütze Grausamkeit hinzustellen und die gesetzgebenden Faktoren zum Verbot oder möglichster Einschränkung desselben zu bestimmen. Erfreulicherweise sind diese ebenso törichten als bedenklichen Bestrebungen bisher ohne Erfolg geblieben.


 © textlog.de 2004 • 19.04.2024 23:27:48 •
Seite zuletzt aktualisiert: 12.12.2009 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright