VIII. Abschnitt.


Die Erkennung (Diagnose) der Dummheit. Dummheit und Schwachsinn.

Die Leistungen intellektuell Minderwertiger außerhalb des Gebiets ihrer speziellen Fähigkeiten. Begabung und Schulkenntnisse. Die Bedeutung des durch Erfahrung erworbenen Wissens. Wichtigkeit der Unterscheidung von Beschränktheit und Schwachsinn. Die Kriterien der Dummheit auch für den Schwachsinn gültig. Die Intensität der intellektuellen Mängel nicht immer für die Unterscheidung ausschlaggebend. Stumpfe und erregte Schwachsinnige. Die Schulkenntnisse der Schwachsinnigen. Bedeutung der sozialen Brauchbarkeit. Momente, auf welche die Entscheidung in den Grenzfällen sich zu stützen hat.

 


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