5. Hass.


Bei kämpferisch eingestellten Menschen sind nicht selten Züge von Haß vorzufinden. Haßregungen, die oft schon in der Kindheit auftreten, erreichen manchmal ganz außerordentlich hohe Grade, die man bei Zornausbrüchen oder dann feststellen kann, wenn sie sich in milderer Form als Nachträglichkeit äußern. Dadurch wird die Einstellung eines Menschen sehr scharf charakterisiert, und es ist für seine Beurteilung sehr viel gewonnen, zu wissen, bis zu welchem Grade er solcher Regungen fähig ist. Sie verleihen ihm eine individuelle, charakteristische Tönung.

Der Angriffspunkt für Haßregungen kann ein verschiedener sein. Haß kann sich auf die Aufgaben beziehen, vor die ein Mensch gestellt ist, auf einzelne Personen, auf ein Volk oder eine Klasse, auf das andere Geschlecht oder auf eine Rasse. Man darf auch nicht vergessen, daß Haßregungen nicht immer geradlinig und offenkundig zutage treten, sondern sich mitunter sehr gut verschleiern, daß sie z. B. die feinere Form der kritischen Haltung annehmen können. Sie können sich auch vollständig darin erschöpfen, daß ein Mensch Anschlußregungen jeder Art ablehnt. Zuweilen wird wie mit einem Blitzstrahl erhellt, welcher Haßregungen ein Mensch fähig ist. So in dem Fall eines Patienten, der erzählte, mit welcher Freude er, der vom Kriegsdienst befreit war, die Nachrichten von den ungeheuren Verlusten und grausamen Verstümmelungen gelesen habe.

Vieles von diesen Erscheinungen ist in der Sphäre des Verbrechens vorzufinden. In abgeschwächtem Grade können diese Dinge aber in der Gesellschaft eine große Rolle spielen, dabei in Formen auftreten, die gar nicht zu verletzen und abzustoßen brauchen. Das gilt insbesondere auch von jener Form, die einen der höchsten Grade von Haßgefühl verrät, der Menschenjeindschafl. Es gibt sogar philosophische Richtungen, die von Feindseligkeit und Menschenhaß derart durchtobt sind, daß sie den viel gröberen und unverhüllt feindseligen Akten von Roheit und Grausamkeit, die man gelegentlich findet, ebenbürtig an die Seite gestellt werden können. In Biographien bedeutender Menschen ist zuweilen an einer Stelle der Schleier fortgezogen, und wenn z. B. Grill-parzer einmal sagt, in der Dichtkunst lebe sich die Grausamkeit eines Menschen aus, so muß man weniger an eine unverbrüchliche Wahrheit denken, die hier gesagt ist, als vielmehr auch daran, daß in einem Künstler, der doch der Menschheit nahestehen muß, wenn er einer künstlerischen Leistung fähig sein will, außerdem noch Haß- und Grausamkeitsgefühle bestehen können.

Verzweigungen von Haßgefühlen sind ungemein zahlreich. Wenn sie hier nicht weiter verfolgt werden, so geschieht das aus dem Grund, weil es zu weit führen würde, alle Zusammenhänge einzelner Charakterzüge mit Menschenhaß aufzuzeigen. Es läßt sich leicht nachweisen, daß insbesondere bestimmte Berufe ohne eine gewisse Feindseligkeit nicht ergriffen werden, was nicht gleichbedeutend ist mit der Behauptung, sie könnten ohne eine gewisse Feindseligkeit nicht betrieben werden. Im Gegenteil. In dem Augenblick, wo ein menschenfeindlich gerichteter Sinn sich entschließt, einen solchen Beruf, z.B. den militärischen Beruf, zu ergreif en, werden durch die Organisation des Ganzen, durch die Darstellung des Berufes und durch die Notwendigkeit, den Zusammenhang mit den andern dieses Berufes herzustellen, alle feindseligen Regungen so gewendet, daß sie äußerlich doch in die Gemeinschaft hineinpassen.

Eine Erscheinungsform, unter der Gefühle der Feindseligkeit besonders gut verdeckt sind, sind Handlungen und Schädigungen eines Menschen oder Sachwertes, die durch Fahrlässigkeit Zustandekommen, dadurch, daß der Täter alle Rücksichten, die ihm das Gemeinschaftsgefühl auferlegt, außer acht läßt. In der Jurisprudenz herrscht darüber eine weitgehende Diskussion, die bis heute keine Klarheit in diese Frage gebracht hat. Es ist selbstverständlich, daß ein Vergehen, eine fahrlässige Handlung nicht so zu werten ist wie ein Verbrechen, daß es nicht dasselbe ist, ob jemand z. B. einen Blumentopf so weit an den Fensterrand stellt, daß er bei der geringsten Erschütterung einem Passanten auf den Kopf fällt, oder ob er ihn demselben gleich auf den Kopf wirft. Es ist aber nicht zu verkennen, daß der Handlungsweise von fahrlässigen Menschen oft die gleiche Feindseligkeit zugrundeliegen kann, wie einem Verbrechen, so daß uns auch die nur fahrlässige Handlungsweise einen Anhaltspunkt zum Verständnis eines Menschen zu geben vermag. Die Jurisprudenz anerkennt hier als mildernden Umstand, daß dem Täter die bewußte Absicht gefehlt hat. Es besteht aber kein Zweifel, daß einer unbewußt-feindseligen Handlungsweise derselbe Grad von Gehässigkeit zugrundeliegen kann, wie es bei einer bewußten böswilligen Handlung der Fall ist. In beiden Fällen handelt es sich um Menschen, die einen Mangel an Gemeinschaftsgefühl aufweisen. Wenn man den Spielen von Kindern zusieht, kann man immer beobachten, daß einzelne von ihnen auf die andern weniger achtgeben, und es ist der Schluß wohl gerechtfertigt, daß sie nicht die besseren Menschenfreunde sind. Wohl soll man immer warten, bis man auch von anderswoher Bestätigungen für seine Annahmen erhalten hat. Wenn man aber jedesmal findet: so oft sich eines dieser Kinder beteiligt, geschieht ein Unglück, dann muß man sagen, daß ein solcher Mensch nicht das Gefühl für die anderen bereit hat und nicht gewohnt ist, Wohl und Wehe des Nächsten im Auge zu behalten.

Ein besonderes Augenmerk verdient in dieser Hinsicht vielfach unser wirtschaftliches Leben. Es ist nicht sonderlich geneigt, uns von dieser Fahrlässigkeit als von einer Feindseligkeit zu überzeugen. Denn Handlungen, die im wirtschaftlichen Leben Platz greifen, zeigen meist überhaupt keine Spur von einer Rücksicht auf die Mitmenschen, welche wir als so wünschenswert ansehen. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen und Unternehmungen in unserem Wirtschaftsleben, bei denen es sich sehr deutlich zeigt, wie einer, der diese einschlägigen Handlungen vollführt, damit immer einen andern benachteiligt. In der Regel sind darauf überhaupt keine Strafen gesetzt, auch wenn ihnen eine bewußte böse Absicht zugrundeliegt. Da aber immer zu mindestens jener Mangel an Gemeinschaftsgefühl vorhanden ist, wie bei der Fahrlässigkeit, so wird unser ganzes gesellschaftliches Leben vergiftet, weil auch jene, die vielleicht guten Willens sind, mit der Überzeugung erfüllt werden, in solchen Situationen bleibe nichts anderes übrig als der persönliche Schutz bis auf das Äußerste. Wobei man meist übersieht, daß dieser persönliche Schutz regelmäßig wieder mit einer Verletzung des andern verbunden ist. Gerade die letzten Jahre haben uns oft von diesen Tatsachen und ihren Verwicklungen überzeugen können. Es ist nur von Vorteil, seine Aufmerksamkeit auf diese Erscheinungen zu richten, denn man kann daraus ersehen, wie schwer es dem einzelnen gemacht wird, in solchen Situationen Forderungen zu genügen, die er kraft seines Gemeinschaftsgefühls als selbstverständlich und richtig erkannt hat. Auch hier wird es nötig sein, Auswege zu finden, um dem Einzelnen seine Mitarbeit, die nur in der Förderung des Allgemeinwohles bestehen darf, eher zu erleichtern, statt, wie es heute meist der Fall ist, zu erschweren. Zuweilen geschieht so etwas ganz automatisch, denn die Massenseele ist immer am Werk und wehrt sich so gut sie kann. Aber auch die Psychologie muß diese Erscheinungen begleiten, nicht nur um wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, sondern auch um des seelischen Apparates willen, der hier mitwirkt, und um zu wissen, was man dem Einzelnen oder der Allgemeinheit überhaupt zumuten darf und was man dabei zu erwarten hat.

Fahrlässigkeit ist in Familie, Schule und im Leben stark verbreitet. In allen Formen unseres Lebens kann man sie vorfinden. Immer wieder drängt sich irgendwo ein Typus in den Vordergrund, der auf seine Mitmenschen gar keine Rücksicht nimmt. Das bleibt natürlich nicht ungestraft, und die Handlungsweise eines rücksichtslosen Menschen wird meist eine Wendung zur Folge haben, die ihn nicht freut. Manchmal dauert es lange — Gottes Mühlen mahlen langsam — so lange, daß einer dann den Zusammenhang nicht mehr überblicken kann, weil er ihn nicht kennt, nicht kontrollierend begleitet und daher meist nicht versteht. Klagen, die über ein unverdientes Schicksal laut werden, sind meist dem Umstand zuzuschreiben, daß andere, welche die Rücksichtslosigkeiten eines solchen Partners zu erdulden hatten, nach einiger Zeit ihre persönlich gut gemeinten Bemühungen aufgeben und von ihm abrücken.

Obwohl fahrlässige Handlungen manchmal ihre scheinbare Rechtfertigung finden, kann man in ihnen bei näherem Zusehen dennoch die ganze Fülle von Feindseligkeit gegen die andern wahrnehmen. So etwa, wenn sich ein Chauffeur, der zu schnell gefahren ist und dadurch jemand überfahren hat, damit verteidigt, daß er durch eine Verabredung gebunden war. Wir können in solchem Verhalten nur sehen, wie es Menschen gibt, die ihre persönlichen, kleinlichen Forderungen so hoch über Wohl und Wehe des andern setzen, daß sie die Gefahren, die denselben aus diesem Verhalten erwachsen, übersehen. An dem Unterschied zwischen ihren eigenen Forderungen und dem Wohl der Allgemeinheit läßt sich der Grad ihrer Feindseligkeit deutlich erkennen.


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